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Staatsanwaltschaft ermittelt offiziell gegen Guttenberg

(Keystone-SDA) Die deutsche Justiz hat nun offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg eingeleitet. Es geht dabei um seine umstrittene Doktorarbeit, die in grossen Teilen fremde Texte enthält.

“Mittlerweile liegen über 100 Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen vor”, sagte Oberstaatsanwalt Reiner Laib am Montag in Hof. Die Behörde prüfe den Sachverhalt. Sie werde auch die Ergebnisse der Selbstkontrollkommission der Universität mit in ihre Arbeit einbeziehen. Diese liegen aber noch nicht vor.

In erster Linie geht es laut Laib um mögliche Verstösse gegen das Urheberrecht. Zur Dauer und zu Einzelheiten der Ermittlungen wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äussern.

Fehler eingestanden

Guttenberg hatte gravierende handwerkliche Fehler bei seiner juristischen Dissertation eingestanden, für die er 2007 noch die Bestnote erhalten hatte. Er hat aber jegliche Täuschungsabsicht bestritten. Die Universität Bayreuth erkannte ihm den Doktortitel ab.

Guttenberg trat am vergangenen Dienstag von seinem Amt als Verteidigungsminister zurück. Mittlerweile legte er auch sein Bundestagsmandat nieder. Damit endete seine Immunität, der Weg für ein förmliches Ermittlungsverfahren wurde frei.

Prüfer weisen Verantwortung von sich

Unterdessen haben die damaligen Prüfer seiner Doktorarbeit jegliche Verantwortung in der Plagiatsaffäre von sich gewiesen. Das Erkennen von Plagiaten sei mit den zu jener Zeit vorhandenen technischen Möglichkeiten kaum möglich gewesen, betonten Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle und der Zweitprüfer Rudolf Streinz in einer gemeinsamen Erklärung.

Ohne Kenntnis der Plagiatsvorwürfe habe sich die Arbeit “Verfassung und Verfassungsvertrag” durch “einen hohen Grad der Durchdringung in allen seinen Facetten” ausgezeichnet, unterstrich Häberle. Guttenberg habe auch in seiner mündlichen Prüfung intensive Fragen zu Methodik und Inhalt seiner Arbeit souverän beantwortet und sich jeglicher Diskussion stellen können.

Die beiden Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Überprüfung von Dissertationen mit technischen Mitteln vor fünf Jahren nicht üblich gewesen sei und bis heute die Ausnahme darstelle.

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