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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Pistorius-Urteil ein

(Keystone-SDA) Nach der Verurteilung des südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft hat die Staatsanwaltschaft wie angekündigt Berufung eingelegt. Sowohl das Urteil als auch das Strafmass werde angefochten, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit.

Pistorius könnte nun nach Einschätzung von Experten doch noch wegen Mordes verurteilt werden. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis 25 Jahre Haft bedeutet.

Der Prothesen-Sprinter hatte das Urteil vom 21. Oktober akzeptiert. Die Familie von Pistorius hat auch die von der Staatsanwaltschaft angekündigte Berufung bereits akzeptiert.

Pistorius war am 21. Oktober wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa hatte den Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte daraufhin, in einem Berufungsverfahren anzustreben, dass Pistorius zumindest der Tötungsabsicht schuldig gesprochen wird.

Pistorius hatte Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag 2013 durch die geschlossene Toilettentür in seinem Haus in Pretoria erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.

Richterin Masipa warf dem an den Unterschenkeln amputierten Ausnahmesportler vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft liess sie dagegen fallen.

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