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Stadt Zürich: Bundesgericht gibt grünes Licht für Hausabriss

(Keystone-SDA) Lausanne – Das Nadelöhr beim Verkehrsknoten Seebahnstrasse/Hohlstrasse in der Stadt Zürich wird verschwinden. Das Bundesgericht hat grünes Licht für die Enteignung und den Abbruch eines Hauses gegeben, das dem geplanten Strassenausbau bisher im Weg gestanden ist.
Für das neue Verkehrsregime im Kreis 4 hatte die Stadt Zürich 2007 56 Quadratmeter Land am Verkehrsknotenpunkt Seebahn-/Hohlstrasse beansprucht. Dazu muss aber das Gebäude einer Gastrogesellschaft abgebrochen werden, das auf dem fraglichen Grundstück steht.
Ausbau bis Ende 2011Weil sich die Firma dagegen rechtlich zur Wehr setzte, musste sich der Verkehr an dieser Stelle der neuen innerstädtischen Hauptverbindung bisher durch ein Nadelöhr zwängen. Nachdem das Bundesgericht als letzte Instanz die Beschwerde der Firma nun abgewiesen hat, wird damit bald Schluss sein.
Max Blesi, Gesamtprojektleiter für flankierende Massnahmen in der Stadt Zürich im Zusammenhang mit der Westumfahrung, rechnet damit, dass der Ausbau des Verkehrsknotens bis Ende 2011 abgeschlossen sein wird, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
Die verschiedenen notwendigen Schritte bestehen laut Blesi darin, das fragliche Haus zu erwerben, eine Lösung mit den Mietern zu finden, das Gebäude dann abzubrechen und schliesslich die Strassenbauarbeiten auszuführen.
Verkehrsentlastung sicherstellenIn seinem Entscheid kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der umstrittene Eingriff in die Eigentumsrechte der Firma auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und für die Besitzerin zumutbar ist. Am Ausbau des Knotens Seebahn-/Hohlstrasse bestehe ein grosses öffentliches Interesse.
Es gehe darum, die durch die Eröffnung der Westumfahrung ermöglichte Verkehrsentlastung in der Stadt Zürich sicherzustellen. Von dieser profitiere eine grosse Anzahl von Personen, die bis anhin vom Durchgangsverkehr stark belastet gewesen sei.
Dazu müssten die Seebahnstrasse und die Hohlstrasse als innerstädtische Hauptverkehrslinie normgemäss im Gegenverkehr befahren werden können und zwar auch von Lastwagen mit Anhängern. Erst der Ausbau des Knotens Seebahn-/Hohlstrasse ermögliche die störungsfreie Abwicklung des Durchgangverkehrs ohne Rückstaus.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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