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Ständerat heisst längere Produktgarantien gut

(Keystone-SDA) Wer Waren kauft oder etwas anfertigen lässt, soll besser geschützt werden. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat den längeren Verjährungsfristen im Kauf- und im Werkvertragsrecht zugestimmt.

Mängel an beweglichen Sachen sollen künftig bis zu zwei Jahre nach Ablieferung an den Käufer geltend gemacht werden können. Nach geltendem Recht kann der Käufer nur ein Jahr lang verlangen, dass er ein einwandfreies Produkt bekommt oder dass ihm der Kaufpreis teilweise oder ganz zurückerstattet wird.

Das Anliegen war von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) und von Alt Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) mit zwei parlamentarischen Initiativen in die Räte getragen worden. Im Nationalrat hatten alle Parteien ausser die SVP die Verlängerung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre unterstützt. Der Ständerat stimmte dieser Änderung stillschweigend zu.

Zu reden gab die fünfjährige Verjährungsfrist für Material, das in ein unbewegliches Werk – in der Regel ein Gebäude – eingebaut wird. Mängel an Immobilien verjähren nämlich erst nach fünf Jahren. Mit der längeren Frist auch für das verbaute Material soll verhindert werden, dass Bauunternehmer, Architekt oder Ingenieur länger haften als der Lieferant, der das Baumaterial geliefert hat.

Ein Kochherd ist kein Haus

Allerdings musste der Ständerat an der Version des Nationalrats noch Korrekturen vornehmen um zu verhindern, dass die fünfjährige Garantie auch für eine Waschmaschine oder für Küchengeräte gilt. “Diese verwandeln sich nicht in ein Bauwerk, nur weil sie in eine Kombination eingebaut sind”, sagte Pankraz Freitag (FDP/GL).

Auch dehnte der Ständerat den Anwendungsbereich der neuen Fristen noch aus: Nicht nur normale Konsumentinnen und Konsumenten sollen von den verlängerten Garantiefristen profitieren, sondern auch Käufer, die von Berufs wegen einkaufen. Damit sollen gemäss Justizministerin Simonetta Sommaruga vor allem das Kleingewerbe besser geschützt werden.

Der Bundesrat hatte alle Änderungsvorschläge der ständerätlichen Rechtskommission unterstützt. Der Ständerat hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig gut. Diese geht nun zurück an den Nationalrat.

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