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Ständerat stimmt dem Gesetz zur Hochschulförderung zu

(Keystone-SDA) Bern – Der Ständerat hat am Donnerstag dem Hochschulförderungsgesetz zugestimmt. Umstritten war, ob künftig alle Kantone mitbestimmen dürfen und ob die Qualität der Ausbildung ins Gesetz gehört.
Der Ständerat hat am Donnerstag dem Hochschulförderungsgesetz zugestimmt. Umstritten war, ob künftig alle Kantone mitbestimmen dürfen und ob die Qualität der Ausbildung ins Gesetz gehört.
Nach einer morgenfüllenden Debatte hat die kleine Kammer als Erstrat dem Hochschulföderungsgesetz mit 26 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zugestimmt.
Die kontroverseste Diskussion führten die Ständerätinnen und -räte zur Frage der Mitsprache aller Kantone – auch jener ohne Hochschulen. Eine Minderheit um Felix Gutzwiller (FDP/ZH) wollte über die Zusammensetzung der zuständigen Gremien erreichen, dass nicht alle Stände direkt involviert werden.
Dies wurde ihm als Angriff auf die Kantone ausgelegt. Peter Bieri (CVP/ZG) sagte, die betroffenen Kantone ohne Hochschulen würden “entwürdigt”, wenn sie zwar zahlen müssten, nicht aber mitreden dürften. Der entsprechende Artikel in der Bundesverfassung schreibe deutlich vor, dass “Bund und Kantone” und nicht “Bund und Hochschulkantone” für das Hochschulwesen zuständig seien.
Burkhalter: “Schweizeriser le systeme”
In diesem Zusammenhang machte der Ausdruck “Appenzellisierung” die Runde. Der Einbezug aller Kantone würde nur die Strukturen komplizierter gestalten, befürchteten einige Votanten. Innenminister Didier Burkhalter entgegnete, es handle sich nicht um eine “Appenzellisierung”, sondern um eine “Schweizerisierung”. Man müsse – so sagte er auf Französisch – “schweizeriser le systeme”.
Mit deutlicher Mehrheit war der Rat schliesslich dafür, den Kantonen die Mitsprache zu gewähren.
Neu soll die Qualität der Ausbildung ein Kriterium für die Ausrichtung der Bundesbeiträge sein. Trotz der Befürchtung einer Minderheit, Qualität lasse sich nicht verbindlich messen, stimmte der Rat einer Aufnahme ins Gesetz mit 30 zu 7 Stimmen zu. Damit folgte er seiner vorberatenden Bildungskommission.
Keine Chance hatte dagegen ein Minderheitsantrag, der die Bestimmungen zu den Fachhochschulen aus dem Gesetz kippen wollte. Bundespräsidentin Doris Leuthard setzte sich dafür ein, den Passus beizubehalten. Sie warnte vor Zuständen wie in Deutschland, wo sich die Fachhochschulen zu zweitklassigen Institutionen entwickelt hätten.
Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll das Universitätsförderungsgesetz sowie das Fachhochschulgesetz ersetzen.

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