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Ständeratskommission will Kindersitzpflicht für Taxis beibehalten

(Keystone-SDA) Die Kindersitz-Regeln bleiben umstritten. Nach dem Willen der ständerätlichen Verkehrskommission (KVF) soll die Kindersitzpflicht weiterhin auch für Taxis gelten. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Regeln für Taxis zu lockern.

Davon will die Ständeratskommission nichts wissen: Sie empfiehlt ihrem Rat einstimmig, die Motion der nationalrätlichen Schwesterkommission abzulehnen. Die Sicherheit der Kinder sei höher zu werten als der Aufwand für Taxifahrer, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Das Mitführen von Kindersitzen sei zumutbar, zumal zuammenfaltbare und platzsparende Sitze angeboten würden.

Der Nationalrat hatte sich mit 148 zu 10 Stimmen bei 8 Enthaltungen für Ausnahmen ausgesprochen. Nach seinem Willen soll es Taxifahrern vorab in Stadtgebieten erlaubt sein, Kinder ohne Kindersitz zu transportieren.

Die umfassende Kindersitzpflicht sei realitätsfremd und für Taxifahrer zu aufwändig, argumentierten die Gegner im Nationalrat. Zudem habe es in der Schweiz noch nie einen Unfall mit einem ungesicherten Kind im Taxi gegeben.

Verkehrsministerin Doris Leuthard warnte vergeblich vor Abstrichen bei der Sicherheit. Nach Ansicht des Bundesrates ist der Aufwand, einen Kindersitz im Auto mitzuführen, den Taxifahrern zumutbar.

Die Kindersitzpflicht war vor rund einem Jahr verschärft worden. Kinder müssen seither in Kindersitzen oder auf Sitzpolstern fahren, bis sie 12 Jahre alt oder 150 Zentimeter gross sind. Im Parlament sind dazu verschiedene Vorstösse hängig. Neben Ausnahmen für Taxis werden auch solche für Sportvereine und Schulsport gefordert.

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