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Starke Laserpointer werden verboten – Blitzlampen nicht

(Keystone-SDA) Starke Laserpointer werden künftig verboten, andere Geräte mit gefährlicher Strahlung wie etwa Blitzlampen zur Haarentfernung nicht. Der Bundesrat hält nach der Vernehmlassung an seinen Vorschlägen fest und beauftragt das Innendepartement mit einer Gesetzesvorlage.

Dies hat der Bundesrat entschieden. Das Verbot von starken Laserpointern, mit denen unter anderem Piloten, Lokführer, Buschauffeure oder Sportler attackiert und geblendet werden, war in der Vernehmlassung nicht bestritten. Nun soll das Innendepartement (EDI) das Verbot im neuen Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verankern. Die Gesetzesvorlage soll bis Ende Jahr stehen.

Nicht verbieten will der Bundesrat andere Geräte, die gesundheitsgefährdende Strahlung oder Schall abgeben. Dazu gehören Biltzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen. Diese Produkte könnten Personen zwar stark belasten, die Gesundheit bei sachkundiger Bedienung jedoch nicht oder nur geringfügig gefährden, schreibt das EDI. Das neue Gesetz soll deshalb vor allem auf die Ausbildung der Anbieter zielen.

Kantone fürchten Kosten und Kontrollen

Künftig stärker kontrolliert werden sollen Solarien. Sie sind laut Bundesrat ungefährlich, wenn sie gemäss den Herstellervorgaben verwendet werden. Mit mehr Kontrollen sollen vor allem Jugendliche besser geschützt und die Betreiber von Solarien stärker in die Pflicht genommen werden.

Abgesehen vom Laserpointerverbot hatte der bundesrätliche Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung viel Kritik geerntet. So fürchten sich die Kantone vor höheren Kosten und zusätzlichen Kontrollaufgaben.

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften sprach von einem “Stückwerk für die unterschiedlichsten Probleme” und regte an, die Lücken in den bestehenden Gesetzen und Verordnungen zu stopfen. Die Basler Regierung schlug für die Regelung der Laserpointer eine Strafbestimmung im Waffengesetz vor.

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