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Stipendien laut Bundesgericht zu Recht verwehrt

(Keystone-SDA) Lausanne – Die Zürcher Behörden haben einem Doktoranden zu Recht Stipendien oder ein weiteres Ausbildungsdarlehen verweigert, nachdem er schon mehr als zehn Jahre an seiner Dissertation werkelt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des zweifachen Vaters abgewiesen.
Der Jurist hatte 1997 mit dem Verfassen einer Doktorarbeit begonnen. Neben seinen Studien arbeitet er. 2000 wurde der Mann Vater eines Sohnes, sechs Jahre später kam seine Tochter zur Welt. Die kantonale Stipendienkommission gewährte ihm 2002 zwei Ausbildungsdarlehen über 20’500 und 10’450 Franken.
2007 ersuchte er beim Zürcher Amt für Jugend und Berufsberatung erneut um Ausbildungsbeiträge für das Studienjahr 2007/2008, um seine Dissertation fertigstellen zu können. Das Gesuch wurde abgewiesen, Rekurse an die Bildungsdirektion und das Zürcher Verwaltungsgericht blieben erfolgos.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Langzeit-Doktoranden nun ebenfalls abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne liegt es im Sinn und Zweck staatlicher Ausbildungsbeiträge, dass sie zeitlich begrenzt ausgerichtet werden, also grundsätzlich nur während der ordentlichen beziehungsweise üblichen Ausbildungsdauer.
Bei einer Geburt sei es nicht Aufgabe des Stipendienwesens, den Unterhalt der Betreuungsperson zu finanzieren. Wenn die Zürcher Behörden für das berufsbegleitende Verfassen einer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit eine durchschnittliche Dauer von vier bis fünf Jahren veranschlagen würden, sei dies vertretbar.

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