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Strafe gegen Bauer rückgängig gemacht: Kuh wollte nur spielen

(Keystone-SDA) Lausanne – Ein Neuenburger Bauer darf nicht dafür bestraft werden, dass seine junge Kuh wohl mehr im Spiel als bei einem Angriff eine Wanderin verletzt hat. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgehoben.
Die Frau war im November 2006 beim Überqueren einer Weide von einer jungen Kuh in den Rücken gestossen und dabei verletzt worden. Die Neuenburger Justiz verurteilte den Tierhalter wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu zehn Tagessätzen à 50 Franken.
Die Richter hielten dem Mann vor, dass er am Vortag von einer anderen Wanderin und ihrer Tochter über einen Angriff der Kuh informiert worden sei. Unter diesen Umständen hatte er diese bis zur Abklärung der Ursachen ihres aggressiven Verhaltens im Stall behalten müssen.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Bauern nun aufgehoben. Er hatte argumentiert, dass die junge Kuh nur habe spielen wollen. Das habe für ihn kein Anlass sein können, sie wegzusperren. Laut dem Urteil musste er aufgrund der Geschehnisse tatsächlich nicht darauf schliessen, dass seine Kuh aggressiv sein könnte.
Auch die Wanderer vom Vortag hätten ihm mitgeteilt, bei dem Vorfall eher das Gefühl gehabt zu haben, dass das Tier habe spielen wollen. Laut den Lausanner Richtern war der Schluss ihrer Neuenburger Kollegen deshalb willkürlich, wonach der Bauer um die Aggressivität der Kuh hätte wissen und dementsprechend handeln müssen.

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