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Strafkammer bemüht sich nicht weiter um Ramos-Akten

(Keystone-SDA) Im Verfahren gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger verzichtet die Strafkammer des Bundesstrafgerichts auf weitere Schritte zur Erlangung der Ramos-Akten. Die Hauptverhandlung beginnt voraussichtlich zwischen dem 7. und dem 21. April.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts weigert sich in einem internen Streit, der Strafkammer des Gerichts die fallbezogenen Unterlagen über den Informanten “Ramos” und den verdeckten Ermittler “Diemer” herauszugeben.

Die Strafkammer hatte im Juni 2010 dem Antrag von Holenwegers Verteidigung stattgegeben, die Akten beizuziehen. Die Aufforderung an die Bundeskriminalpolizei um Einlieferung dieser Akten blieb erfolglos.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) übermittelte die Dokumente dann Ende Oktober 2010 unaufgefordert an die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, in deren Eigenschaft als Oberaufsichtsbehörde.

Gesuch abgewiesen

Am 8. November hatte die Beschwerdekammer ein Gesuch der Strafkammer abgewiesen, ihr die fraglichen Akten für den Holenweger-Prozess herauszugeben. Das fedpol wurde angewiesen, die Akten in Bellinzona wieder abzuholen.

Die Strafkammer hatte damals mitgeteilt, sie werde Schritte einleiten, um auf anderem Weg an die Ramos-Akten zu kommen. Dieses Vorhaben gibt sie nun offenbar auf. In einer Medienmitteilung vom Donnerstag schreibt sie, die Verfahrensleitung verzichte auf weitere Schritte.

Akten “praktisch unerreichbar”

Die Dokumente würden zwar als entscheidrelevant erscheinen, sie seien aber praktisch unerreichbar. Eine rechtlich im Vordergrund stehende Beschwerde an den Bundesrat erscheine als kaum zielführend.

Weitere Schritte zu unternehmen, wäre nur dann vertretbar, wenn dies innert vernünftiger Zeit geschehen könnte. Dies wäre nach den bisherigen Erfahrungen kaum realisierbar; die Hauptverhandlung müsste auf einen Zeitpunkt verschoben werden, in welchem die Anklage mehr als ein Jahr hängig wäre.

Der Zeitbedarf für die weiteren vorprozessualen Massnahmen ermöglicht es nach Angaben der Strafkammer des Bundesstrafgerichts aller Voraussicht nach, die Hauptverhandlung in einem Zeitfenster zwischen dem 7. und dem 21. April 2011 durchzuführen. Die definitiven Daten werden später bekannt gegeben.

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