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Strassburger Gerichtshof kritisiert Urteil ohne Berufung für Öcalan

(Keystone-SDA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung des Chefs der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf Berufung verurteilt.

In einer am Dienstag in Strassburg veröffentlichten vorläufigen Entscheidung sieht der Gerichtshof darin eine Verletzung der Menschenrechte. Auch die Haftbedingungen Öcalans in der Türkei wurden teilweise kritisiert.

Der Gerichtshof zielte dabei auf die Isolationshaft bis 2009 ab. In den Jahren danach erkannte der Gerichtshof keinen Verstoss mehr. Öcalan war 1999 zunächst zum Tode verurteilt worden; später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt.

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