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Strassburger Gerichtshof urteilt im Fall Timoschenko

(Keystone-SDA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt am (heutigen) Dienstag im Fall der inhaftierten ukrainischen Oppositionsführerin Julia Timoschenko. Dabei geht es insbesondere um ihre Haftbedingungen und um den Vorwurf, das Verfahren gegen sie sei politisch motiviert gewesen.

Die Ex-Regierungschefin war im Oktober 2011 in Kiew wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der 52-Jährigen wurde vorgeworfen, ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferungen aus Russland abgeschlossen zu haben. Timoschenko war bereits am 5. August 2011 während des Prozesses in Untersuchungshaft genommen worden, wegen Missachtung des Gerichts.

In Strassburg machten Timoschenkos Anwälte geltend, dass die Politikerin im Gefängnis nicht ausreichend medizinisch behandelt worden sei. Bei einer Anhörung vor dem EGMR im August 2012 war die Frage umstritten, ob Timoschenko während ihrer Haft misshandelt wurde.

Ihr Anwalt sagte damals, Wachleute hätten sie bei der Verlegung in ein Krankenhaus brutal behandelt. Die Regierung der Ex-Sowjetrepublik hatte diesen Vorwurf zurückgewiesen und zudem behauptet, dass Timoschenko vom ersten Tag ihrer Inhaftierung an jede medizinische Behandlung abgelehnt habe.

Gute Chancen für Timoschenko

Bei der Klage, die nun zur Entscheidung ansteht, beriefen sich die Anwälte Timoschenkos hauptsächlich auf das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, auf das Recht auf Freiheit und Sicherheit und auf das Recht auf Privatleben.

Betrachtet man die EGMR-Rechtsprechung, stehen die Chancen recht gut, dass die Regierung in Kiew wegen Timoschenkos Haftbedingungen verurteilt wird. Doch auch in diesem Fall würde Timoschenko keinesfalls aus der Haft entlassen werden. Einen Automatismus gibt es nicht. Der Gerichtshof rügt oder setzt eine Geldstrafe fest. Wie das Strassburger Urteil umgesetzt wird, bleibt der nationalen Justiz überlassen.

Ukraine in der Pflicht

Das Urteil am Dienstag wird von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Grossen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. Die Ukraine gehört zu den Mitgliedsstaaten des Europarats und somit zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit ist das osteuropäische Land verpflichtet, den Urteilen des Strassburger Gerichts Folge zu leisten.

Im vergangenen Juli hatte der Gerichtshof für Menschenrechte einem Vertrauten Timoschenkos Recht gegeben. Die Festnahme und Inhaftierung des früheren Innenministers Juri Luzenko sei “willkürlich” gewesen, befand das Gericht. Die Regierung in Kiew wurde angewiesen, Luzenko 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Sowohl der Europarat als auch die EU hatten die Verurteilung Timoschenkos scharf kritisiert. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy sprach damals von einer “politisch motivierten Justiz” in der Ukraine. Dafür sei der Timoschenko-Prozess nur das auffälligste Beispiel.

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