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Strengere Vorschriften für Lebensmittelimporte aus Japan in Kraft

(Keystone-SDA) Lebensmittelsendungen aus Japan dürfen nur noch dann in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie von den japanischen Behörden offiziell als unbedenklich deklariert wurden. Am Donnerstag trat die entsprechende neue Verordnung in Kraft.

Diese umfasst sämtliche Lebensmittel aus Japan, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Davon ausgenommen sind Produkte, die vor dem Reaktorunfall geerntet oder verarbeitet wurden und solche, die das Land vor dem Inkrafttreten der Verordnung verlassen haben. Diese Lebensmittel werden im Rahmen der bereits laufenden Schwerpunktprogramme am Zoll untersucht.

Neu brauchen alle Sendungen aus Japan eine Deklaration der zuständigen japanischen Behörden. Diese müssen bestätigen, dass das Produkt vor dem Reaktorunfall vom 11. März geerntet oder erzeugt wurde oder dass es nicht aus den vom Unglück betroffenen zwölf Präfekturen stammt.

Falls das Erzeugnis aus dieser Region kommt, muss ein Analysebericht über die Strahlenbelastung vorgelegt werden, welcher belegt, dass keine Höchstwerte überschritten sind. Zudem erhebt die Zollverwaltung Stichproben und leitet diese an das BAG zur Koordination der Untersuchung weiter. Die neuen Vorschriften sind mit denjenigen der EU harmonisiert.

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