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Täterin muss 15 Jahre hinter Gitter, wird aber nicht verwahrt

(Keystone-SDA) Bern – Die junge Frau, die vor zwei Jahren im Berner Florapark einen Mann erstach, kommt wegen Mordes für 15 Jahre hinter Gitter. Die psychisch schwer gestörte Täterin wird nicht verwahrt. Stattdessen ordnete das Gericht eine stationäre psychotherapeutische Behandlung an.
In diesem Punkt folgte das Kreisgericht Bern-Laupen am Freitag mit seinem Urteil dem Verteidiger, der dafür plädiert hatte, über der heute 24-jährigen Frau nicht den Stab zu brechen. Die Strafdauer liegt zwischen dem Antrag des Staatsanwalts mit 16 Jahren und den 14 Jahren, welche die Verteidigung beantragt hatte.
Die Qualifizierung der Tat sei eindeutig, sagte Gerichtspräsidentin Christine Schaer in der Urteilsbegründung. Sie sei aus nichtigem Grund geplant und mit absoluter Skrupellosigkeit ausgeführt worden.
Die aus dem Kanton Zürich stammende Täterin kam mit dem Opfer, einem 52-jährigen Tamilen, als Gelegenheitsprostituierte in Kontakt. Im Berner Florapark brach sie den Liebesdienst vorzeitig ab und begann plötzlich, von hinten auf das arglose Opfer einzustechen.
Laut rechtsmedizinischer Untersuchung starb der Mann an rund 100 Stichen und Schnittverletzungen. Als die Frau vor der herannahenden Polizei zu flüchten versuchte, lebte das Opfer noch kurze Zeit. Die Frau wurde in der Nähe des Tatorts festgenommen und war von Anfang an geständig.
Gericht sieht Besserungspotenzial
Als heikelsten Punkt bezeichnete die Gerichtspräsidentin die Frage, ob die Verwahrung als Ultima ratio verfügt werden müsse oder ob eine stationäre Behandlung genüge.
Angesichts des jugendlichen Alters der Frau entschied das Gericht, sie nicht auf ein Abstellgeleise zu schieben. “Wenn sie ernsthaft mitzieht, sehen wir ein Potenzial für eine Besserung des Zustandes”, sagte Schaer.
Erstmals hatte die junge Frau ihre Gewaltphantasien in die Tat umgesetzt, als sie mit 16 versuchte, ihren Bruder umzubringen. Begleitet waren diese pathologischen Empfindungen von einem ausgeprägten Bedürfnis, Aufmerksamkeit zu erregen.

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