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Tätlichkeiten gegen Mitarbeitende und Bahnkunden rückläufig

(Keystone-SDA) Die Zahl der Tätlichkeiten gegen Mitarbeitende und Kunden der Bahn sind laut SBB rückläufig. Von rund 32’400 kontrollierten Personen in Zügen und an Bahnhöfen wurden 1850 festgenommen und der Polizei übergeben, wie die SBB zum Korpsrapport der Transportpolizei in Olten SO mitteilten.

Genaue Zahlen gab die SBB nicht bekannt. Sie sollen erst an der Bilanz-Medienkonferenz im Mai veröffentlicht werden, wie ein SBB-Sprecher sagte. Sowohl bei den Tätlichkeiten gegenüber Kunden wie auch gegenüber Bahnmitarbeitenden sei aber eine leichte Abnahme festgestellt worden.

Bei den registrierten Delikten stünden primär die Taschendiebstähle und allgemein Diebstähle im Vordergrund. Darauf folgten insbesondere in den Sommermonaten Sprayereien sowie andere Sachbeschädigungen an Zügen und Bahnanlagen.

Auch das Sicherheitsgefühl der Reisenden habe im vergangenen Jahr zugenommen, schreiben die SBB. Dies bestätigten auch die Rückmeldungen der Reisenden. Die Transportpolizisten der SBB begleiteten insgesamt 286 Event- und Sportanlässe sowie Fanextrazüge.

Die Transportpolizei sei auch im Präventionsbereich präsent: Ende Jahr sei zusammen mit der deutschen Bundespolizei eine grenzüberschreitende Präventionsaktion gegen Taschendiebe durchgeführt worden. Weitere gemeinsame Einsätze mit internationalen Partnern seien geplant.

Gleichstellung mit Polizei gefordert

Die SBB Transportpolizei möchte so bald wie möglich Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme. Konkret geht es um den Zugriff auf das allgemeine Fahndungssystem Ripol, sagte der SBB-Sprecher weiter. Denn heute müssten Anfragen jeweils über die entsprechenden Kantonspolizeistellen gemacht werden. Dies sei kompliziert und bringe einen hohen administrativen Aufwand mit sich.

Wegen den teilweise grenzüberschreitenden Kontrollen in Zügen sei auch die Aufnahme als Polizeibehörde in den internationalen Polizeiverträgen nötig. Der SBB-Sprecher wies darauf hin, dass die Transportpolizisten heute eine Polizeischule absolvieren müssen und deshalb die genau gleiche Ausbildung durchlaufen wie Kantonspolizisten.

Zudem brauche es eine vernünftige Regelung bei den Ordnungsbussen, um beispielsweise Gleisüberschreitungen einfacher ahnden zu können. Heute sei dafür ein Strafantrag notwendig, über den dann das jeweils zuständige Richteramt befinden müsse.

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