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Tierschutz beklagt fehlende Gesetzeswirkung bei Extremzuchten

(Keystone-SDA) Zürich – Extremzuchten von Tieren sind in der Schweiz seit 2005 per Gesetz verboten. Doch die Tierschutzverordnung zeige bisher kaum Wirkung, bedauert der Schweizer Tierschutz (STS). Er fordert das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) auf, tierquälerische Exzesse zu stoppen.
Ein Mopsrüde ringt nach Luft. Seine herausgestreckte Zunge ist rot angelaufen, was auf Sauerstoffmangel hindeutet. Diese Beobachtung machte eine STS-Mitarbeiterin vergangenes Jahr an der Ausstellung Animalia in Lausanne. Der STS hat darauf als Exempel Anzeige beim zuständigen Veterinäramt erstattet.
Hunde, die wegen ihrer eingedrückten Schnauze kaum atmen können, seien leider bei weitem keine Einzelfälle, hiess es an einer Medienkonferenz des STS in Zürich.
Nacktkatzen ohne Tasthaare, Enten mit riesigen Federhauben, die deswegen neurologische Ausfälle und Löcher im Schädel aufweisen. Katzen, bei denen die Züchter Nierenzysten, plötzlichen Herztod oder dauernde Zahnfleischentzündung in Kauf nehmen – die Liste an Schäden durch Überzüchtung liesse sich weiter verlängern.
Diese bemitleidenswerten Kreaturen müssten wegen züchterischer Ignoranz leiden, kritisiert der STS. Dabei stehe in der Tierschutzverordnung eigentlich klipp und klar: Verboten sei das Züchten von Tieren, bei denen damit gerechnet werden müsse, dass erblich bedingt Körperteile oder Organe für den arttypischen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind und dem Tier hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.
Der STS will, dass die Vorschriften gegen die Extremzuchten rascher umgesetzt werden.

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