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Timoschenko muss sich von ukrainischem Amtsarzt untersuchen lassen

(Keystone-SDA) Die in Haft erkrankte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko ist nicht zu ihrem zweiten Prozess erschienen. Zum Auftakt des zweiten Verfahrens ordnete das Gericht am Montag an, Timoschenko müsse sich von einem Amtsarzt untersuchen lassen.

Der Entscheid des Gerichts in der Stadt Charkow gilt als Rückschlag für Timoschenko, die ukrainischen Medizinern misstraut und sich von deutschen Spezialisten behandeln lässt. Der Richter setzte die nächste Verhandlung für den 10. Juli an, wie Medien berichteten.

Die 51-jährige Oppositionsführerin weigerte sich aufgrund eines Gutachtens des Neurologen Karl Max Einhäupl von der Berliner Universitätsklinik Charité, an dem Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung teilzunehmen.

Einhäupl hatte Timoschenko am Wochenende erneut in einem Spital in Charkow untersucht. Ein Transport der Angeklagten von der Klinik in den Gerichtssaal würde nach Ansicht Einhäupls den Therapieerfolg zunichte machen. Spezialisten der Charité untersuchen die Politikerin wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls regelmässig.

Operation nicht ausgeschlossen

Es sei “nicht auszuschliessen, dass bestimmte Störungen für immer bleiben”, sagte ihr behandelnder Arzt von der Charité, Lutz Harms, der “Berliner Morgenpost”. Wenn ein Nerv lange Zeit komprimiert sei, könne er am Ende zerstört sein. Timoschenko könne ein Bein bislang kaum bewegen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass eine Operation erforderlich werde.

“Aus ärztlicher Sicht war Julia Timoschenko während meiner Anwesenheit nicht in der Lage, an einem Prozess teilzunehmen”, sagte der Neurologe. “Sie war nicht fähig, längere Zeit auf einem Stuhl zu sitzen.

Auch der sitzende Transport in den Gerichtssaal wäre ein Problem gewesen”, sagte Harms, der Timoschenko im Mai und Juni medizinisch betreute. Timoschenkos Verteidiger Sergej Wlassenko forderte am Montag, den Prozess zu verschieben, bis es seiner Mandantin wieder besser gehe.

Der Anführerin der prowestlichen Orangenen Revolution von 2004 drohen im zweiten Prozess zwölf weitere Jahre Haft, weil sie in ihrer Zeit als Chefin eines Energiekonzerns in den 1990er Jahren 681’000 Griwna Steuern (heute rund 80’000 Franken) nicht gezahlt haben soll. Zudem habe sie dem Staat einen Schaden von 30 Millionen Griwna (damals mehr als 7,9 Mio. Franken) zugefügt.

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