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Tinner-Brüder in Strassburg erfolglos – BA bereitet Anklage vor

(Keystone-SDA) Die Gebrüder Tinner sind mit ihrer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolglos geblieben. Laut Gericht ist die Dauer ihrer U-Haft und des Verfahrens nicht zu beanstanden. Derweil arbeitet die Bundesanwaltschaft an der Anklage.

Urs und Marco Tinner sassen ab 2005 in Schweizer Untersuchungshaft. Sie werden verdächtigt, zusammen mit ihrem Vater Friedrich Tinner seit den späten 1970er Jahren für das Netzwerk des pakistanischen “Vaters der Atombombe” Abdul Qadeer Khan gearbeitet zu haben, der auch ein geheimes Atomwaffenprogramm für Libyen durchführte.

Im Dezember 2008 wurde Urs Tinner aus der U-Haft entlassen, einen Monat später auch sein Bruder. Bereits im November 2008 hatten sie eine erste Beschwerde an den EGMR erhoben, 2009 folgte eine zweite. Beanstandet wurde darin eine Verletzung des Rechts auf Freiheit.

Die beiden Brüder hatten zunächst argumentiert, dass die erlittene Untersuchungshaft zu lange gedauert habe. Für eine Inhaftierung habe es überdies weder einen ausreichenden Tatverdacht noch entsprechende Beweise gegeben. Auch das gegen sie seit 2004 geführte Verfahren selber dauere zu lange.

Nichts zu Akten-Vernichtung

Zu beachten sei dabei, dass die Behörden mit der Vernichtung der Atom-Akten zur Verlängerung des Verfahrens und der U-Haft beigetragen hätten. Wegen der Shredder-Aktion des Bundesrates hätten sie zudem keinen kompletten Zugriff auf die Verfahrensakten erhalten, was gegen das Prinzip der Waffengleichheit verstosse.

Die Richter in Strassburg sind nun zum Schluss gekommen, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention nicht verletzt hat. Was die Haft- und Verfahrensdauer betrifft, hat das Gericht eine Verletzung des Rechts auf Freiheit verneint.

Auf die Rügen im Zusammenhang mit der Aktenvernichtung ist der EGMR gar nicht erst eingetreten, unter anderem deshalb, weil das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Der Fall Tinner ist gegenwärtig bei der Bundesanwaltschaft (BA) hängig. Der Eidg. Untersuchungsrichter Andreas Müller hatte Ende 2010 in seinem Schlussbericht beantragt, Anklage wegen Verstössen gegen das Kriegsmaterialgesetz zu erheben. Marco Tinner soll sich nach Ansicht Müllers zudem wegen Geldwäscherei verantworten müssen.

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