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Todesschüsse vor Basler Bar waren Mord, nicht vorsätzliche Tötung

(Keystone-SDA) Tödliche Schüsse vor einer Basler Bar 2005 waren Mord, nicht vorsätzliche Tötung. Das Appellationsgericht hat am Donnerstag aufgrund dieser Neueinschätzung auch die Strafe für die beiden Täter verschärft. Der Schütze muss 19 statt 14 Jahre hinter Gitter.

Im Oktober 2005 hatte ein heute 46-jähriger Türke vor dem Lokal “Sichtbar/Unsichtbar” an der Kleinbasler Feldbergstrasse fünfmal in eine Menschengruppe geschossen. Dabei tötete er einen 65-jährigen Landsmann – eigentlich war indes einer von dessen Söhnen im Visier der Angreifer gewesen.

Das Strafgericht hatte den Schützen 2008 nach elf Prozesstagen wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung zu 14 Jahren verurteilt. Einen Neffen des Schützen hatte es wegen Gehilfenschaft zu den Tötungsdelikten zu sechs Jahren verurteilt.

Blutige Familienfehde

Das Appellationsgericht stufte nun die Delikte als Mord respektive versuchten Mord ein. Zudem gelangte es beim Schützen für einen weiteren Vorfall in Zürich ebenfalls zu einem Schuldspruch wegen versuchten Mordes. Das Basler Strafgericht hatte als nicht bewiesen erachtet, dass er dort 2001 zwei Personen durch Schüsse verletzt hatte.

Hintergrund der Bluttat in Basel bildete ein seit längerem schwelender und immer wieder in Gewalttätigkeiten auflodernder Konflikt zwischen den Familien des Schützen und des Opfers. Das Appellationsgericht ging davon aus, dass sich der Schütze bewaffnet zur Sichtbar begeben habe, um sich für erlittene Schmach zu rächen.

Verhaftung im Gerichtssaal

Als Folge der schärferen Beurteilung des Basler Falls als Mord und des Schuldspruchs im Zürcher Fall erhöhte das Appellationsgericht das Strafmass für den Schützen von 14 auf 19 Jahre. Die Staatsanwältin hatte für ihn lebenslänglich gefordert. Er lebt seit 1990 in der Schweiz; 1991 war sein Asylantrag angenommen worden.

Mehr als verdoppelt wird die Strafe für den heute 29-jährigen Neffen: Ihn hat das Appellationsgericht zu 13 Jahren verurteilt und gleich im Gerichtssaal verhaften lassen. Für ihn hatte die Anklage 14 Jahre beantragt.

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