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Tötung eines Callgirls – lebenslange Verwahrung nicht rechtskräftig

(Keystone-SDA) Das Thurgauer Obergericht muss überprüfen, ob die lebenslange Verwahrung eines 43-jährigen Schweizers gerechtfertigt ist. Der Mann, der wegen mehrerer Vergewaltigungen vorbestraft ist, wurde im Oktober 2010 wegen vorsätzlicher Tötung eines Callgirls verurteilt.

Das Bezirksgericht Weinfelden hatte erstmals seit Annahme der Verwahrungs-Initiative eine lebenslange Verwahrung ausgesprochen. Der 43-Jährige war der vorsätzlichen Tötung und sexuellen Nötigung schuldig gesprochen worden. Er muss eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren verbüssen. Anschliessend beginnt die lebenslange Sicherheitsverwahrung.

Der Verurteilte geht in die Berufung, wie sein Verteidiger am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Er hatte vor Bezirksgericht Weinfelden eine Verwahrung nach altem Recht verlangt, die regelmässig überprüft werden muss.

Welche Anträge er vor Obergericht Thurgau stellen werde, wollte der Anwalt nicht verraten. Es gehe in erster Linie um die lebenslange Verwahrung. Der Fall komme noch in der ersten Hälfte dieses Jahres vor Gericht.

Das Risiko, dass der sadistische Vergewaltiger erneut eine schwere Straftat oder ein Tötungsdelikt begehe, sei sehr hoch, hatte der Präsident des Bezirksgerichts Weinfelden bei der Urteilseröffnung die Massnahme begründet.

Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 27. August 2008 in seiner Wohnung in Märstetten TG ein thailändisches Callgirl aus Zürich getötet, die Leiche in einen Koffer gepackt, mit dem Töffli in einen Wald gefahren und einen Abhang hinuntergeworfen.

Bei der Verhandlung vor Gericht hatte der Mann die Tat abgestritten. DNA-Spuren und Zeugenaussagen belasteten ihn schwer. Mit seinem Urteil war das Gericht den Strafanträgen der Thurgauer Staatsanwaltschaft gefolgt.

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