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Tötungsdelikt Marie: Kein Vorwurf an Justizbehörden der Waadt

(Keystone-SDA) Die Waadtländer Justizbehörden haben im Fall des verurteilten Sexualstraftäters, der im Mai in Payerne VD eine 19-jährige Frau entführte und tötete, keine strafbaren Handlungen begangen. Das ergab eine am Freitag in Lausanne veröffentlichte Administrativuntersuchung.

Mit der Untersuchung beauftragt worden war der ehemalige Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger. Er legte seinen Bericht am Freitag in Lausanne vor. Es wird weder eine Strafuntersuchung eröffnet noch werden Disziplinarmassnahmen ergriffen. Doch Bänziger hat insgesamt neun Empfehlungen formuliert.

Die Waadtländer Justiz war nach dem Tod des Opfers, der 19-jährigen Marie, heftig kritisiert worden. Der 36-jährige mutmassliche Täter war im Jahr 2000 wegen der Entführung, des Mordes und der Vergewaltigung an seiner Ex-Freundin zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden.

Nachdem er zwei Drittel der Haftstrafe verbüsst hatte, lehnte das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht des Kantons Waadt eine bedingte Entlassung des Mannes zwei Mal ab. Im August 2012 entschied die Strafvollzugsbehörde dann, dass der Mann vom Gefängnis in den Hausarrest wechseln dürfe.

Nach einer Intervention der Bewährungshilfe wurde der Hausarrest im November 2012 abgebrochen. Dagegen legte der Häftling jedoch Rekurs ein. Dem Rekurs wurde am 14. Januar aufschiebende Wirkung erteilt. Darauf durfte der Entführer zurück in den Hausarrest.

Zum Tötungsdelikt an Marie kam es Mitte Mai. Die Leiche der 19-Jährigen wurde am 15. Mai im Kanton Freiburg gefunden. Der mutmassliche Täter und sein Opfer hatten zusammen eine Beziehung geführt. Der Mann gestand, Marie mit Gewalt entführt und getötet zu haben und führte die Polizei zu der Leiche.

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