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Tötungsdelikt von Vaux-sur-Morges – Tatverdächtiger bleibt in Haft

(Keystone-SDA) Lausanne – Ein 45 Jahre alter Franzose bleibt als Verdächtiger für die Tötung seiner Stiefmutter im vergangenen Januar in Vaux-sur-Morges VD in Untersuchungshaft. Laut Bundesgericht reichen die Indizien für eine weitere Inhaftierung aus, auch wenn er seine Unschuld beteuert.
Die 66 Jahre alte Lokalpolitikerin war 9. Januar 2010 getötet worden. Einen Tag später nahm die Polizei ihren Stiefsohn fest. Der Genetikspezialist will nach seinen eigenen Angaben noch versucht haben, seine leblos aufgefundene Stiefmutter zu reanimieren.
Seine Aussage, die Frau sei gestürzt, machte die Polizei dann allerdings stutzig. Dass es sich nicht um einen Unfall handelte, bestätigte dann die Autopsie, bei der Quetschungen, Blutergüsse im Gesicht sowie ein Schädelbruch festgestellt worden waren.
Im Juni lehnten die Behörden eine provisorische Entlassung des Verdächtigen ab. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne genügen die gegenwärtig vorhandenen Indizien für die weitere Inhaftierung. Daran würden auch die Unschuldsbeteuerungen des Betroffenen nichts ändern.
Laut Bundesgericht besteht im Fall seiner Freilassung Fluchtgefahr. Der Verhaftete hatte erfolglos eine Kaution über 100’000 Franken und die Hinterlegung seiner Papiere angeboten. ((Urteil 1B_251 vom 23.8.2010)

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