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Üetliberg-Gipfel ist nicht mehr Landwirtschaftszone

(Keystone-SDA) Zürich/Bern – Der Uto Kulm, der Gipfel des Üetlibergs, liegt definitiv in einer Erholungs- und nicht mehr in einer Landwirtschaftszone. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Teilrevision des Zürcher Richtplans genehmigt. Damit könnten illegal erstellte Bauten nachträglich legalisiert werden.
Dass der Kanton Zürich den Uto Kulm als Erholungsgebiet festlege, entspreche einem breiten öffentlichen Interesse, teilte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit.
Durch die vom Zürcher Kantonsparlament letzten Juni vorgenommene Anpassung des kantonalen Richtplans könne ein Aussenraum langfristig erhalten werden, der von der Bevölkerung intensiv genutzt werde.
Berücksichtigt werde dabei auch, dass der Gipfel des Üetlibergs als Teil der Albiskette im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt ist.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Richtplananpassung unabhängig davon genehmigt werden kann, wie das Bundesgericht im Rechtsstreit über illegale Bauten des Uto-Kulm-Hotelier Giusep Fry entscheidet.
Die Lausanner Richter müssen darüber entscheiden, ob die widerrechtlich erweiterten Gastronomie-Bauten eine nachträgliche Bewilligung erhalten oder wieder abgerissen werden müssen.
Die nun vom Bundesrat abgesegnete Richtplanänderung schafft aber die rechtliche Grundlage dafür, dass die illegal erstellten Bauten im Nachhinein bewilligungsfähig werden.
Künftig werden Ausflugs- und Gastrobereich sauber getrennt. In einem Nutzungsvertrag wird zudem festgelegt, was auf Uto Kulm erlaubt ist und was nicht. Die Fahrten auf den Berg sollen limitiert und die Zahl Helikopterflüge auf zwölf begrenzt werden.

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