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Uhrenindustrie feiert 75 Jahre Gesamtarbeitsvertrag

(Keystone-SDA) Vor 75 Jahren ist der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Uhrenindustrie unterzeichnet worden – der allererste seiner Art in der Schweizer Sozialgeschichte. Rund 200 Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter feierten am Dienstag in Neuenburg dieses Jubiläum.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann sagte bei seiner Ansprache, der erste GAV in der Uhrenindustrie habe ein Modell der sozialen Partnerschaft begründet, dessen Relevanz nie bestritten worden sei. Der Vertrag habe die Zeit der Klassenkämpfe der 1930er Jahre beendet und “die Erfolgsgeschichte unserer Wirtschaft begründet”, sagte der Wirtschaftsminister.

Der Uhren-GAV, der am 15. Mai 1937 unterzeichnet worden war, habe zur Entwicklung des Arbeitsmarkts beigetragen, sagte Schneider-Ammann. Dies sei nach einem liberalen Modell geschehen, um das andere Länder die Schweiz beneiden würden.

Die Präsidentin des Arbeitgeberverbands der Schweizer Uhrenindustrie, Elisabeth Zölch, erklärte, dass der GAV ein Pfeiler der freien Marktwirtschaft sei. Der Erfolg hänge vom ständigen Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber ab.

Jean-Claude Rennwald, langjähriger Verantwortlicher der Gewerkschaft Unia für die Uhrenindustrie, erinnerte daran, dass der 1937 beschlossene GAV “nicht vom Himmel gefallen sei”. Der Vertrag sei das Ergebnis von Streiks und Arbeitskämpfen gewesen.

Anlässlich der Feier in Neuenburg wurde auch eine Wanderausstellung eröffnet, die die Entstehungsgeschichte des GAV aufzeigt.

Uhrenindustrie mit Pionierrolle

Der GAV in der Uhrenindustrie ist der erste seiner Art in der Schweizer Sozialgeschichte. Er wurde zum Modell für viele folgende. Der Uhren-GAV beendete am 15. Mai 1937 einen Streik, der in der Zifferblatt-Industrie begonnen hatte und die ganze Industrie zu lähmen drohte.

Die Uhrenindustrie hatte zu der Zeit einen starken Aufschwung genommen und die Arbeitnehmer nutzten dies, um die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bringen. Die Patrons verweigerten das aber und erst eine Vermittlung des Bundesrates stimmte sie um.

Im schliesslich ausgehandelten GAV einigten sich beide Seiten auf die Friedenspflicht, den sogenannten Arbeitsfrieden. Die Gewerkschaften verzichten demgemäss auf Streiks, die Patrons auf Aussperrungen. Über Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht.

Der Arbeitsfrieden wurde in der Folge zum Modell für die Sozialpartnerschaft in der Schweiz, wie die Gewerkschaft Unia konstatiert.

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