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Umweltkommission des Ständerats für Beibehaltung der “Lex Koller”

(Keystone-SDA) Die Umweltkommission des Ständerats (UREK) möchte die “Lex Koller”, mit welcher der Grundstückkauf in der Schweiz für Personen im Ausland eingeschränkt wird, nicht aufheben. Sie folgt damit dem Bundesrat.

Dieser plante allerdings ursprünglich, die “Lex Koller” aufzuheben. Das Parlament verlangte aber flankierende Massnahmen, worauf das Geschäft jahrelang auf Eis lag. 2012 drehte dann der Wind: National- und Ständerat forderten den Bundesrat auf, die “Lex Koller” beizubehalten. Dieser war einverstanden.

Im Mai dieses Jahres hat nun der Nationalrat die Vorlage zur Aufhebung der “Lex Koller” abgeschrieben. Dies empfiehlt die Umweltkommission des Ständerats nun auch der kleinen Kammer, und zwar mit 10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, wie sie am Freitag mitteilte.

Einige Kommissionsmitglieder hätten gleichzeitig festgehalten, dass das Gesetz in Zukunft keinesfalls verschärft werden dürfe, heisst es in der Mitteilung. Verschärfungen hatte jüngst der Nationalrat gefordert, indem er zwei Motionen von Jacqueline Badran (SP/ZH) annahm. Im Ständerat fielen die Forderungen nach einer Verschärfung in der Sommersession allerdings durch.

Badran forderte unter anderem, dass Personen aus dem Ausland keine Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobiliengesellschaften mehr erwerben dürfen. Der Bundesrat wäre mit den Verschärfungen einverstanden gewesen. Justizministerin Simonetta Sommaruga kündigte denn auch einen Vorschlag für eine Revision der “Lex Koller” noch in diesem Jahr an.

Die “Lex Koller” war 1983 eingeführt worden, um den “Ausverkauf” des Schweizer Bodens an Personen im Ausland einzudämmen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Ausnahmen.

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