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Unangekündigte Dopingkontrollen sind rechtens

(Keystone-SDA) Doping-Fahnder dürfen Profisportler aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen.

Das sogenannte “Whereabouts-System” verstosse nicht gegen die Menschenrechte der Sportler, urteilten die Strassburger Richter.

Geklagt hatten zahlreiche französische Sportverbände und Dutzende Profisportler gegen die in Frankreich angewendete Praxis, die so auch in anderen Ländern zum Einsatz kommt.

Das System sieht unter anderem vor, dass ausgewählte Topsportler drei Monate im Voraus täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekündigte Tests zur Verfügung stehen.

Diese Vorschrift beeinträchtige zwar das Privatleben der Sportler, hiess es in der Urteilsbegründung. Die Auflagen seien aber gerechtfertigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an – mit Risiken für die Gesundheit der Sportler.

Aus Sicht der klagenden Sportler verletzt das angewendete Kontrollsystem ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Ausserdem sehen sie sich in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt. Dagegen führten die Richter ins Feld, dass die Sportler selbst den Ort wählen können, an dem eine mögliche Kontrolle stattfindet.

Die von Frankreich eingeführten Regeln seien konform mit den Prinzipien der Welt-Anti-Doping-Agentur, heisst es in der Urteilsbegründung.

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