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Ungarn mildert Zensurmöglichkeiten in Mediengesetz

(Keystone-SDA) Das ungarische Parlament hat das international kritisierte Mediengesetz geändert. Dabei wurden die Möglichkeiten staatlicher Zensur verringert und der Quellenschutz für Journalisten gestärkt.

Anders als es die rechtskonservative Regierungspartei FIDESZ ursprünglich geplant hatte, wurde ein Passus gestrichen, der den Weiterbetrieb des einzigen oppositionellen Rundfunksenders Klubradio hätte gefährden können.

Ungarns sozialistische Opposition hält die Änderungen indes für ungenügend und forderte Staatspräsident Janos Ader auf, das Gesetz nicht gegenzuzeichnen.

Bei der Schlussabstimmung am Donnerstag setzte das Parlament im Wesentlichen ein Verfassungsgerichtsurteil vom letzten Dezember um, das mehrere Bestimmungen des Mediengesetzes für illegal erklärt hatte.

Demnach darf die Medienbehörde NMHH redaktionelle Inhalte bei Print-Medien nicht mehr kontrollieren. Gesetzesbrüche wie etwa Verletzung der Privatsphäre können nur noch vor Gericht verhandelt werden. Im Falle der audiovisuellen Medien bleibt diese inhaltliche Kontrolle durch die NMHH aber erhalten.

Journalisten können nicht mehr von der NMHH gezwungen werden, ihre Quellen offenzulegen. Dies darf nur noch ein Gericht verfügen – und zwar nur dann, wenn es um ein schweres Verbrechen geht und wenn die Justiz ihre Informationen nicht ohne Mitwirkung der Journalisten beschaffen kann.

Nicht berücksichtigt wurde bei der Gesetzesänderung eine Forderung des Europarats nach parteipolitischer Unabhängigkeit der Medienkontrollbehörden. Die NMHH bleibt weiter mit treuen Parteigängern der FIDESZ besetzt. Den Chef der Behörde ernennt weiterhin der Ministerpräsident persönlich.

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