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Ungarns Parlament ändert Mediengesetz nach EU-Kritik

(Keystone-SDA) Das ungarische Parlament hat am Montagabend das Mediengesetz in den von der EU beanstandeten Punkten geändert. Sie betreffen vor allem die ausländischen Medienanbieter, bestimmte Internet-Dienste sowie das Gebot der “ausgewogenen” Berichterstattung.

Fachverbände hatten kritisiert, dass die EU wesentliche Vorschriften im Gesetz, die die Pressefreiheit gefährdeten, nicht beanstandet habe. Justizminister Tibor Navracsics bekräftigte am Montag, dass das Gesetz sich nun nicht grundsätzlich geändert habe.

Bei der Abstimmung im Parlament war die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes als Gast anwesend. Sie kündigte an, die Umsetzung des umstrittenen Mediengesetzes in Ungarn “sehr aktiv zu überwachen”.

Die Kommission werde eng mit den ungarischen Behörden zusammenarbeiten, um sicherzugehen, dass diese Änderung auch angewendet werden. Der Streit um das Mediengesetz hatte Ungarns zum Jahresanfang angelaufene EU-Ratspräsidentschaft überschattet.

Nach den Gesetzesänderungen sind On-Demand-Dienste im Internet nicht mehr zu journalistischer “Ausgewogenheit” verpflichtet, sondern nur noch die allgemein zugänglichen Medien.

Blogs und Internet-Tagebücher werden nicht mehr als Medienerzeugnisse definiert und fallen damit nicht mehr in den Geltungsbereich des Gesetzes. Medienanbieter müssen sich nicht mehr vor Beginn ihrer Niederlassung bei der Medienbehörde registrieren lassen, sondern erst 60 Tage nach Beginn ihrer Tätigkeit.

Nicht alles geändert

Ausländische Anbieter von Medienprodukten, die in Ungarn verbreitet werden, müssen bei Verstössen gegen das Mediengesetz keine Geldbussen mehr befürchten, wohl aber “anderen rechtliche Konsequenzen”, schrieb die ungarische Nachrichtenagentur MTI.

Nicht verschont von den möglichen Geldbussen bleiben jedoch ungarische Medienanbieter, die mit ihrem Sitz “nur deshalb in ein anderes EU-Land umgezogen sind, um dem ungarischen Mediengesetz auszuweichen”, schrieb MTI weiter.

In Absprache mit der EU strich das Parlament ferner die bisherige Vorschrift, wonach die “Beleidigung” von Personen oder Gruppen verboten war.

Verboten bleibt hingegen die “Hetze” gegen Personen, Nationen, sowie gegen ethnische oder religiöse Gruppen. Brüssel hatte wegen dieser Punkte mit rechtlichen Schritten und einem Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gedroht.

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