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Uni Zürich muss mehr Details von UBS-Sponsoringvertrag offenlegen

(Keystone-SDA) Die Universität Zürich (UZH) muss den Sponsoringvertrag mit der UBS grossteils offenlegen. Dies hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) entschieden.

Die Grossbank finanziert mit 100-Millionen Franken den Ausbau der Forschung in den Wirtschaftswissenschaften. Als die Universität im April 2012 diese finanzielle Unterstützung bekannt gab, verlangten die Wochenzeitungen “WOZ” und die Schweizer Ausgabe der “Zeit”, den Vertrag einzusehen.

Sie stützten sich dabei auf das Öffentlichkeitsprinzip. Die Uni wies das Begehren ab. Im April 2013 wies die Reko die Uni in einem Zwischenentscheid an, eine stark eingeschwärzte Vertragskopie offenzulegen. Nun liegt der Schlussentscheid der Reko vor, der darüber hinaus geht, wie die “WOZ” am Mittwoch mitteilte.

Danach dürfen nur diejenigen Passagen geheim bleiben, die noch einen gewissen Verhandlungsspielraum offenlassen. Denn das Gesetz schütze das Interesse der Vertragspartner, in laufenden Verhandlungen nicht durch eine Offenlegung behindert zu werden.

Dies sei ein merkwürdiges Argument, schreibt die “WOZ” und kritisiert, dass weiterhin Passagen des Vertrags geschwärzt bleiben dürfen.

Die Universität will den Entscheid nun sichten und danach entscheiden, ob sie ihn ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen wird, wie die Universität auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Sie hat 30 Tage Zeit, Rechtsmittel zu ergreifen.

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