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UNO-Konvention gegen Streubomben kann im August in Kraft treten

(Keystone-SDA) New York – Die internationale Konvention gegen Streubomben tritt am 1. August 2010 in Kraft. Die nötige Ratifizierung durch 30 Staaten sei erreicht, teilte die UNO am Dienstag in New York mit. Zuletzt ratifizierten Burkina Faso und Moldawien das 2008 beschlossene Abkommen.
Die Konvention verbietet die Herstellung und den Einsatz von Streubomben. Die Sprengsätze werden von Flugzeugen abgeworfen oder vom Boden aus abgefeuert. In der Luft verteilen sie hunderte kleiner Sprengsätze über ein weites Gebiet.
Oft explodieren diese jedoch nicht sofort oder gar nicht. Sie bleiben im Boden und explodieren bei der kleinsten Berührung. Nach Ende eines Konflikts kommt es deshalb oft zu tödlichen Unfällen oder Verstümmelungen unter Zivilpersonen.
UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon erklärte, die Ratifizierung der Konvention gegen Streubomben sei ein wichtiger Schritt bei der weltweiten Abrüstung. Er rief alle Staaten auf, sich der Konvention umgehend anzuschliessen.
“Streubomben sind unzuverlässig und ungenau”, sagte der UNO-Generalsekretär. Zahlreiche Zivilisten seien ihnen bereits zum Opfer gefallen, darunter viele Kinder.
Am 30. Mai 2008 war in Dublin die internationale Konferenz über eine Konvention zum Verbot von Streubomben zu Ende gegangen. Über 100 Staaten, darunter auch die Schweiz, beschlossen ein Verbot der Streubomben im Laufe der nächsten acht Jahre. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, seine Bestände an Streubomben abzubauen.
In der Schweiz ist der Ratifikationsprozess noch in Gang. Unterzeichnet hatte die Schweiz die Konvention im Dezember 2008. Wichtige Hersteller- und Nutzerländer wie die USA, Russland, China, Indien, Pakistan und Brasilien nahmen an der Konferenz in Dublin nicht teil. Sie lehnen das Abkommen ab.

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