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Urteil gegen Mörder einer Zeugin in IV-Betrugsfall rechtskräftig

Das Berner Obergericht verurteilte den heute 57-jährigen Täter im vergangen Mai zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Im Bild eine Gefängniszelle in der Justizvollzugsanstalt Thorberg. (Archiv) Keystone/ANTHONY ANEX sda-ats

(Keystone-SDA) 2013 wurde in Thunstetten BE eine Zeugin in einem IV-Betrugsfall kaltblütig ermordet. Das Berner Obergericht verurteilte den heute 57-jährigen Täter im vergangen Mai in einem Indizienprozess zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Auf einen Weiterzug an das Bundesgericht hat der Mann verzichtet. Beim Bundesgericht ging nach Fristablauf Ende September keine entsprechende Beschwerde ein, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Der IV-Bezüger war kurz nach der Tat verhaftet worden und befand sich seither in Sicherheitshaft. Anfangs 2017 wurde er in die Strafanstalt Thorberg verlegt.

Der Mann hatte stets bestritten, für die Bluttat verantwortlich zu sein. Vor Gericht zeigte er sich jeweils verwirrt und apathisch. Sein Pflichtverteidiger hatte den Fall an das Obergericht weitergezogen, weil er die Schuldfähigkeit des Mannes grundsätzlich in Frage stellte. Den Antrag auf ein psychiatrisches Obergutachten lehnte die zweite Instanz aber klar ab.

Vor Obergericht bekräftigte die Verfasserin des Erstgutachtens, dass der Mann an keiner psychischen Erkrankung leide. Für die zweite Instanz war aufgrund der erdrückenden Beweislage zudem klar, dass nur der Angeklagte als Täter in Frage am. Am Tatmesser fand sich seine DNS, und an den Schuhen des Mannes klebte Blut des Opfers.

Die 38-jährige Praxisassistentin hätte im Oktober 2013 in einem Betrugsverfahren wegen missbräuchlich bezogener IV-Gelder gegen den Mann aussagen sollen. 2010 hatte sie zufällige beobachtet, wie der angeblich invalide Patient ihrer Hausarztpraxis problemlos alleine einkaufen ging. Observationen von IV-Detektiven bestätigten den Schwindel, worauf die Rente widerrufen und ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Zur Zeugenaussage kam es aber nicht mehr. Am 1. Oktober passte der Mann die unliebsame Zeugin ab und “schlachtete sie regelrecht ab”, wie sich der Obergerichtspräsident ausdrückte.

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