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US-Auslieferungsgesuch gegen Polanski in Polen ausser Kraft gesetzt

Wider Erwarten hat das Oberste Gericht in Polen am Dienstag zügig über das Wiederaufnahmeverfahren in der Affäre Roman Polanski entschieden: Polen wird den Regisseur definitiv nicht in die USA ausweisen. KEYSTONE/AP/JAREK PRASZKIEWICZ sda-ats

(Keystone-SDA) Polen darf Star-Regisseur Roman Polanski (83) nicht an die USA ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte am Dienstag das Urteil eines Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers unzulässig sei.

Damit scheiterte Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro mit seinem Einspruch gegen das Urteil der südpolnischen Justiz vom Oktober letzten Jahres. Der Nationalkonservative hatte kritisiert, dass Polanski, gegen den die US-Justiz seit mehr als 30 Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen ermittelt, wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist endgültig. Polanski hat einen Wohnsitz in Krakau.

Das südpolnische Gericht hatte die Auslieferung mit der Begründung abgelehnt, Polanski (“Der Pianist”, “Tanz der Vampire”) hätte in den 1970er Jahren für die Tat bereits eine freiwillige Haftstrafe verbüsst. Die Juristen zweifelten ausserdem daran, dass dem Regisseur in den USA ein fairer Prozess gemacht würde.

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