Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

US-Gericht erklärt Obamas Gesundheitsreform für verfassungswidrig

(Keystone-SDA) Im Streit um seine Gesundheitsreform hat US-Präsident Barack Obama den bisher schwersten juristischen Rückschlag erlitten. Ein Bundesrichter in Florida erklärte am Montag (Ortszeit) das gesamte Gesetz für verfassungswidrig.

Richter Roger Vinson sagte, dass die Versicherungspflicht gegen die Verfassung verstosse. Daher sei das gesamte Gesetz ungültig. Er setzte es aber nicht ausdrücklich aus, bis das nun anrollende Berufungsverfahren abgeschlossen ist. Das Weisse Haus machte bereits klar, dass es an der schrittweisen Umsetzung festhalten will.

Die Gesundheitsreform ist die bisher grösste innenpolitische Errungenschaft Obamas. Das Gesetz soll im Kern sicherstellen, dass auch etwa 30 Millionen bisher unversicherte Amerikaner künftig einen Versicherungsschutz haben.

Die oppositionellen Republikaner wollen die Reform kippen und hoffen auf gerichtlichen Sieg, weil die Chancen für eine Aufhebung des Gesetzes durch den Kongress gering sind. Es ist das zweite Mal, dass ein Gericht zumindest gegen Teile des Programms geurteilt hat. Zwei andere Instanzen haben das Gesetz dagegen gestützt.

Oberstes Gericht muss entscheiden

Mit der Entscheidung aus Florida steht praktisch fest, dass der Streit um die Reform vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen wird. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten bis zu zwei Jahre vergehen.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob der Kongress die Befugnis hat, jedem einzelnen Bürger eine Krankenversicherung vorzuschreiben. Das von Obama im März vergangenen Jahres unterzeichnete Gesetz enthält eine solche Regelung, die aber erst 2014 in Kraft treten soll.

Dabei sollen Bedürftige Zuschüsse erhalten, damit sie sich eine Krankenversicherung leisten können. Wer sich trotzdem nicht versichert, dem droht eine Strafe.

Während ein Gericht in Virginia zuvor diese einzelne Passage für verfassungswidrig erklärt hatte, stufte der Richter in Florida gleich das gesamte Gesetz als Verstoss ein.

“Juristischer Übereifer”

In ersten Reaktionen des Weissen Hauses hiess es, der Richterspruch werde es nicht von der weiteren Umsetzung abhalten. Das Urteil sei ein “klarer Fall von juristischem Übereifer”, hiess es auf der Internetseite des Präsidentenamts.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft