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US-Gericht erlaubt Förderung von Stammzellenforschung wieder

(Keystone-SDA) Washington – Ein US-Berufungsgericht hat die staatliche Förderung der Stammzellenforschung vorläufig wieder zugelassen. Die Richter hoben am Dienstag ein in erster Instanz erlassenes Förderungsverbot einstweilig wieder auf.
Gegen dieses Verbot war die US-Regierung in Berufung gegangen, die eine weitere Förderung der Stammzellenforschung anstrebt. Die vorläufige Aufhebung des Förderverbots gilt zunächst nur, bis das Gericht ein endgültiges Urteil in der Sache spricht.
Dieses Urteil wird in etwa drei Monaten erwartet. Eine Begründung für die vorläufige Aufhebung gaben die drei Richter in Washington nicht.
US-Präsident Barack Obama hatte im März vergangenen Jahres den Kurs seines Vorgängers George W. Bush korrigiert und angekündigt, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen in den USA wieder mit staatlichen Mitteln unterstützt werden solle.
Dagegen zog eine Klägergruppe um mehrere christliche Organisationen vor Gericht und erwirkte in erster Instanz per Eilentscheidung einen vorläufigen Förderstopp.
Das Weisse Haus hatte gegen den Förderstopp Berufung eingelegt und argumentiert, dieser könne Millionen schwer Kranken oder Verletzten, die von der Forschung profitieren könnten, “irreparablen Schaden” zufügen. Forscher hoffen, dass embryonale Stammzellen in der Zukunft bei der medizinischen Behandlung schwerer Krankheiten als Ersatzmaterial dienen könnten.
Die Nutzung embryonaler Stammzellen ist ethisch stark umstritten, weil dazu Zellen aus Embryonen entnommen werden, die künstlich erzeugt wurden, dann aber keiner Frau eingepflanzt werden. Gegner der embryonalen Stammzellenforschung argumentieren, dass menschliches Leben bereits mit der Befruchtung der Eizelle beginne.

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