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US-Steuersünder versteckt Geld bei UBS und Bank Wegelin

(Keystone-SDA) Rund zwei Jahre nach dem Ende des sogenannten UBS-Steuerstreites ist nun der Name der traditionsreichen St. Galler Privatbank Wegelin in einem amerikanischen Steuer-Strafverfahren aufgetaucht. Ein US-Steuersünder benutzte laut der Anklageschrift Konten bei der Grossbank und danach bei Wegelin für Steuerhinterziehung.

Der 81-Jährige gab am Montag vor einem Gericht in New York zu, mindestens 26,4 Mio. Dollar nicht in der Steuererklärung angegeben zu haben und wurde dafür zu einer Busse von 9,8 Mio. Dollar verurteilt. Ob er noch ins Gefängnis muss, will das Gericht am 27. September entscheiden.

Laut der Anklageschrift hatte der Mann im Dezember 2005 bei der UBS ein Konto auf den Namen einer Offshore-Firma eröffnet und dann im Monat darauf aus den USA den fraglichen Betrag überwiesen. Im Juni 2008 habe er das Geld dann zur Bank Wegelin transferiert, nachdem er gelesen hatte, dass die UBS ins Visier der Behörden geraten war und möglicherweise die Namen von US-Kunden herausgeben müsse.

Kein Kommentar von Banken

Die Bank Wegelin gab am Dienstag zunächst keinen Kommentar zum Fall ab. Auch die UBS kommentierte die Aussagen des Steuersünders nicht. “Für uns ist der Fall erledigt”, sagte Sprecher Serge Steiner der Nachrichtenagentur sda.

Es werde nun immer wieder Personen geben, die vor Gericht Details über ihre Bankverhältnisse berichteten. “Uns geht das aber nichts mehr an”, sagte Steiner. Im Februar 2009 musste die UBS zugeben, amerikanischen Bürgern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen zu haben.

In Folge zahlte die Grossbank 780 Mio. Dollar Busse und übergab den Behörden die Namen von rund 4500 mutmasslichen US-Steuersündern. Die Schweiz half der UBS auf diplomatischem Wege bei der Lösung des Konflikts, musste damit aber Teile des Schweizer Bankgeheimnisses ausser Kraft setzen.

UBS nicht allein

Nach dem Ende des UBS-Steuerstreits erklärte die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) mehrfach, sie wolle gegen weitere Banken in der Schweiz und anderswo wegen des Verdachts auf Beihilfe zu Steuerhinterziehung ermitteln. Der IRS kann sich dabei auch auf Informationen stützen, die er im Zuge einer Amnestie von reuigen Steuersündern erhalten haben dürfte.

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