Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Vater des Amokläufers von Winnenden droht empfindliche Strafe

(Keystone-SDA) Stuttgart – Am 11. März 2009 tötete ein 17-Jähriger beim Amoklauf von Winnenden bei Stuttgart 15 Menschen und dann sich selbst – seit Donnerstag steht sein Vater vor Gericht, da sein Sohn die Tatwaffe von ihm entwendet hatte.
Der 51-jährige Geschäftsmann muss zwar bisher nur wegen Verstosses gegen das Waffengesetz vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Der Vorsitzende Richter schloss aber zum Prozessauftakt nicht aus, dass der Angeklagte auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird.
Der Vater wird beschuldigt, die Tatwaffe und 285 Schuss Munition unverschlossen im Schlafzimmerschrank aufbewahrt zu haben. Sein Sohn hatte mit dieser Pistole an der Albertville-Realschule in Winnenden in Baden-Württemberg zwölf Schüler und Lehrer ermordet und weitere drei Menschen bei seiner Flucht getötet. Dann nahm er sich das Leben.
Staatsanwältin Eva Hanss sagte, der Vater hätte als passionierter Sportschütze die Waffe im Tresor deponieren müssen. Er habe die Gefahr verkannt, dass sein minderjähriger Sohn an die Beretta-Pistole kommen und damit eine Straftat begehen könne.
Indirekte Entschuldigung
Viele Hinterbliebene der Opfer sassen dem Vater am Donnerstag erstmals gegenüber. Die Hoffnung auf eine direkte Entschuldigung enttäuschte er. Stattdessen verlas sein Verteidiger eine Erklärung. Darin bat er die Hinterbliebenen der Opfer sowie die Überlebenden und ihre Angehörigen um Entschuldigung.
Er verstehe den Wunsch der Hinterbliebenen, die Motive seines Sohnes zu erfahren. Ihm gehe es nicht anders. Dass sein Sohn ihm seine Probleme und Verzweiflung nicht mitgeteilt und er und seine Frau sie nicht erkannt hätten, das sähen seine Frau und er seitdem “als ihr grosses menschliches Versagen”.
“Es vergeht kein Tag, an dem er nicht Trauer spürt und sich fragt, warum sein Sohn zum Mörder werden konnte”, erklärte der Anwalt des Vaters. Der Verteidiger beschrieb den Vater als gebrochenen und suizidgefährdeten Mann.
Er forderte Straffreiheit für den Angeklagten: Dieser sei angesichts des Verlustes seines Sohnes und seiner persönlichen Situation bereits gestraft genug.
Das Verfahren ist eine Premiere: Noch nie hat es in Deutschland einen Strafprozess gegeben, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft