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Verbandssportgericht stösst Einzelrichterentscheid um

(Keystone-SDA) Eishockey – Zweite Wende im Fall “Langenthal vs. Visp”. Das Verbandssportgericht stiess den Einzelrichterentscheid vom Samstag wieder um und sprach dem EHC Visp den 6:5-Auswärtssieg vom letzten Freitag wieder zu.
Entsprechend findet am Donnerstag in Langenthal auch kein Wiederholungsspiel statt. In der Best-of-7-Serie führt Langenthal mit 3:2 Siegen. Die sechste Partie findet am Freitagabend in Visp statt.
In der dramatischen Partie vom letzten Freitag hatte der EHC Visp eine 5:0-Führung verspielt, ehe er sich in der ersten Minute der Verlängerung doch noch durchsetzte. Zum Protestfall kam es, weil Schiedsrichter Daniel Wirth 70 Sekunden vor Ablauf der regulären Spielzeit den vermeintlichen 6:5-Siegtreffer der Langenthaler durch Stefan Tschannen nach Videokonsultation aberkannte, nachdem er zuvor auf dem Eis noch auf Tor für Langenthal entschieden hatte. Der Spielfeldprotest der Langenthaler wurde von Einzelrichter Reto Steinmann am Samstag gutgeheissen.
Für das Verbandssportgericht stand hingegen ausser Frage, dass die beiden Head-Schiedsrichter mit ihrem klaren Zeichen bei der Rückkehr aufs Eis nach der Videokonsultation (“kein Tor!”) klar kommuniziert haben. Referee Daniel Wirth stand während des Verfahrens ausserdem zu seinem Entscheid, räumte allerdings ein, sich womöglich nach dem Videoentscheid gegenüber der Langenthaler Bank (Captain und Coach) zu wenig präzis ausgedrückt zu haben. Das hingegen war für das Verbandssportgericht nicht von Belang, denn “es kann jetzt keiner mehr genau sagen, was gesagt worden ist”.
Der Eishockeyverband wird Daniel Wirth im weiteren Verlauf der Playoffs nicht mehr einsetzen, wobei dies nicht eine Strafmassnahme, sondern eine Schutzmassnahme sei.
Die Kosten des Verfahrens tragen je zur Hälfte der Verband und der SC Langenthal. Das Urteil bemängelt ebenfalls formelle Mängel sowohl seitens des Einzelrichters wie des SC Langenthal. Auf diese müsse jedoch erst gar nicht eingegangen werden, da die Berufung Visps aus anderen Gründen gutgeheissen werde. Langenthal akzeptiert das Urteil und wird keine weiteren Schritte einleiten.

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