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Verbreitungspflicht für analoge TV-Sender wird aufgehoben

(Keystone-SDA) Betreiber von analogen Kabelnetzen müssen künftig keine Fernsehsender mehr zwingend verbreiten. Weil immer mehr Haushalte digital fernsehen, hebt der Bund die entsprechende Verpflichtung ab Ende 2014 auf. Für das digitale Fernsehen bleibt die Verbreitungspflicht hingegen bestehen.

Um die sogenannten Must-Carry-Programme im analogen Netz zu reduzieren oder ganz aufzuheben, müssen über 80 Prozent der Haushalte digitales Fernsehen nutzen. Diese Quote sei mittlerweile erreicht, teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montag mit.

Bereits in drei Wochen, am 1. Juni, müssen die Kabelnetzbetreiber deshalb ausländische Sender wie ARD und ORF nicht mehr verbreiten. Ab dem 1. Januar 2015 fällt auch die Verbreitungspflicht für die SRG-Programme (SRF 1, SRF zwei) sowie für regionale, konzessionierte Programme wie TeleBärn oder Telebasel dahin. Das UVEK passte die entsprechende Verordnung an.

Analoge Sender brauchen mehr Platz

Wer seinen Kunden ein technisches Gerät (Konverter) zur Verfügung stellt, mit dem diese mit dem digitalen Signal auch auf älteren Röhren-TV-Geräten Fernseh schauen können, muss sich schon vorher nicht mehr an die Verbreitungspflicht halten. Beim digitalen Angebot müssen die Betreiber weiterhin die Must-Carry-Programme verbreiten. Dort ändert sich nichts.

Analoge Radio- und Fernsehprogramme benötigen zur Verbreitung deutlich mehr Kapazität im Netz als digitale – ein analoger Sender nimmt so viel Platz ein wie vier digitale HD-Sender. Die Verpflichtung zur doppelten Verbreitung behindert deshalb den Ausbau.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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