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Verdorbenes Importfleisch soll zollfrei ersetzt werden können

(Keystone-SDA) Bern – Bereits verzolltes Importfleisch soll zollfrei ersetzt werden können, wenn die Ware aufgrund höherer Gewalt verdorben oder vernichtet wird. Der Ständerat hat am Dienstag gegen den Willen des Bundesrats eine Motion von Rolf Büttiker (FDP/SO) gutgeheissen.
Auslöser des Vorstosses war der Grossbrand in einem Kühlhaus in Basel, bei dem letzten Frühling 900 Tonnen Fleisch verkohlten und somit nicht verkauft werden konnten. Büttiker möchte durchsetzen, dass importiertes Fleisch in einem solchen Fall ersetzt werden kann, und zwar ohne Entrichtung eines neuerlichen Zollzuschlags.
Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard wies daraufhin, dass Geschädigten die Möglichkeit offensteht, die verlorene Menge bei einer erneuten Versteigerung – die allerdings auch Konkurrenten offensteht und mit Zollabgaben verknüpft ist – zu ersetzen.
Es sei immer tragisch, wenn Brände zu Schaden führten. Aber Risiken gehörten nun mal zum Geschäften. Absichern könne sich ein Unternehmen durch eine Versicherung. Hinzu komme, dass auch einheimisches Fleisch und andere Waren im Schadenfall ersetzt werden müssten. Die Bevorzugung von Importfleisch sei keine Lösung.
Leuthards Einwände blieben bei der Ratsmehrheit ungehört. Mit 19 zu 11 Stimmen überwies der Ständerat die Motion, die nun in den Nationalrat geht.

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