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Verfassungsrat hält an Verbot von Homo-Ehe in Frankreich fest

(Keystone-SDA) Das Verbot der Homo-Ehe ist in Frankreich rechtmässig. “Nach französischem Gesetz ist die Ehe eine Vereinigung von Mann und Frau”, erklärte der Verfassungsrat am Donnerstag, der wie das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen prüft.

Die Initiative, auch die Homo-Ehe für verfassungsmässig zu erklären, war von einem lesbischen Paar ausgegangen. Die beiden Frauen leben seit 14 Jahren zusammen und haben vier Kinder. Mit einer Ehe wollten sie Fragen des Sorgerechts sowie des Erbes im Todesfall eines Partners geklärt wissen.

Der Verfassungsrat verwies darauf, dass auch in einer Partnerschaft ein “normales Familienleben” garantiert sei. Die Frage der Gleichheit vor dem Gesetz, die das Lesbenpaar ebenfalls aufgeworfen hatte, müsse die Politik klären.

“Historische Gelegenheit verpasst”

“Der Verfassungsrat hat eine historische Gelegenheit verpasst, die unerträglich gewordene Diskriminierung von mehr als drei Millionen Schwulen und Lesben in Frankreich zu beenden”, kritisierte die Anwältin von Homosexuellen-Verbänden, Caroline Mécary.

Laut einer Umfrage sind 58 Prozent der Franzosen für die Homo-Ehe. In Europa ist die gleichgeschlechtliche Ehe in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal und Island erlaubt.

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