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Vergewaltigungs-Prozess gegen Kachelmann in entscheidender Phase

(Keystone-SDA) Nach vier Wochen Pause ist der Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann am Montag in die entscheidende Phase gegangen. Am 38. Verhandlungstag wurde die psychologische Sachverständige Luise Greuel vor dem Landgericht Mannheim zur Glaubhaftigkeit von Kachelmanns Ex-Geliebter befragt.

Die Einschätzung Greuels gilt als entscheidend für das Verfahren. Als es um die Aussage der Ex-Geliebten ging, wurde die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen.

Die 38-Jährige wirft dem Schweizer vor, sie vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht zu haben. Sie kann sich an bestimmte Details aber nicht erinnern. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Das Urteil soll am 27. Mai fallen.

In ihrem schriftlichen Gutachten vor dem Prozess war Greuel zu einem offenem Ergebnis gekommen: Es könne weder ausgeschlossen werden, dass die 38-jährige Frau absichtlich lüge, noch dass es sich um eine autosuggestiv generierte Aussage handle. Ein “etwaiger Erlebnisgehalt” lasse sich nicht bestätigen.

Trauma kann Erinnerung beeinträchtigen

Greuel äusserte sich am Montag zunächst allgemein zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Emotional stark belastende Erlebnisse könnten die Wahrnehmungsfähigkeit von Menschen verringern. Das Kerngeschehen von belastenden Erlebnissen bleibe meist gut in Erinnerung, die Ereignisse an der Peripherie jedoch oft nicht.

“Entscheidend ist dabei, was für die Person das Kerngeschehen ist.” Die Erinnerung an ein Ereignis kann laut Greuel gestört werden, wenn ein weiterer Schock hinzukommt. “Das Gehirn ist dann zu intensiv mit der Verarbeitung des ersten Erlebnisses beschäftigt.”

Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit wird geprüft, ob ein Mensch überhaupt in der Lage ist, sich zu erinnern. Untersucht werden ferner die Qualität der Aussage und schliesslich deren Zuverlässigkeit.

Wenn durch ein Trauma die Erinnerung gelöscht sei, könne die Aussagetüchtigkeit nicht überprüft werden, sagte Greuel. “Wenn ich nichts im Gedächtnis habe, kann ich nichts aussagen.”

Zweifel an Glaubwürdigkeit

Kachelmanns Anwalt sieht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ex-Geliebten vor allem durch rechtsmedizinischen Gutachten bestätigt. Zwei Rechtsmediziner halten die Aussage der 38-Jährigen für widersprüchlich. Zudem hatte die Frau zugeben müssen, dass sie viel früher als zunächst behauptet Kontakt zu einer anderen Ex-Geliebten hatte.

Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. Dann soll der Psychiater Hartmut Pleines vernommen werden. Er verfolgt im Auftrag der Gerichts die Verhandlung, um Kachelmanns Schuldfähigkeit zu beurteilen. Kachelmann selbst schweigt in dem Prozess.

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