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Verstümmelung weiblicher Genitalien soll explizit verboten werden

(Keystone-SDA) Bern – Die Verstümmelung weiblicher Genitalien soll in der Schweiz ausdrücklich verboten werden. Die Rechtskommission des Nationalrats beantragt ihrem Rat, einen neuen Artikel ins Strafgesetz einzufügen.
Mit 20 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission einen entsprechenden Entwurf verabschiedet, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Maria Roth-Bernasconi (SP/GE) zurück.
Das Strafgesetzbuch soll mit dem Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien ergänzt werden. Tätern droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen. Dies entspricht der Strafe für schwere Körperverletzung.
Täter ist, wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise schädigt. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person mit der Schädigung einverstanden ist: Nach dem Willen der Kommission soll es nicht möglich sein, in eine Genitalverstümmelung einzuwilligen.
Weiter soll – im Unterschied zum geltenden Recht – eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.
Bestraft werden können Täter schon heute: Im Jahr 2008 verurteilte das Zürcher Obergericht ein somalisches Ehepaar wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe. Die Eltern hatten 1996 in der Schweiz ihre Tochter beschneiden lassen.

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