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Versuchte sexuelle Handlung durch Seelsorger in Luzerner Gefängnis

Versuchte sexuelle Handlung mit einer Insassin: Dafür muss ein Gefängnisseelsorger aus dem Kanton Luzern büssen. (Symbolbild) KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Wegen mehrfacher Begünstigung und versuchten sexuellen Handlungen mit einer Gefangenen wird ein Seelsorger der Luzerner Haftanstalt Grosshof in Kriens mit einer bedingten Geldstrafe belegt. Das Urteil ist rechtskräftig, der Mann vom kirchlichen Dienst freigestellt.

Der 64-jährige wurde nach Hinweisen am 31. August festgenommen und sass 19 Tage in Untersuchungshaft, wie Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte. Er bestätigte Medienberichte, wonach der Mann zwischen 2012 und 2017 Botschaften zwischen Gefangenen im Gefängnis Grosshof ausgetauscht habe.

Zudem versuchte der katholische Seelsorger eine Insassin zu sexuellen Handlungen zu drängen. Laut Strafbefehl verlangte er sexuelle Gegenleistungen dafür, dass er eine Busse für sie bezahlte.

Der Mann wurde zu einer bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Busse von 4000 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 6560 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Verurteilte keine Einsprache erhoben hat.

Gefängnis überrascht

Es sei weder vom Gefängnis noch von der betroffenen Insassin eine Anzeige gegen den Seelsorger eingegangen, sagte Gino Lohri von der Dienststelle für Militär, Zivilschutz und Justizvollzug. Man habe von der Polizei von der Festnahme des Mannes erfahren. Lohri spricht von einem grossen Vertrauensmissbrauch.

Die Seelsorger – ein katholischer, ein reformierter und ein Imam – könnten im Gefängnis frei verkehren. Als Massnahme werde nun das Sicherheitskonzept überprüft und allenfalls angepasst. Zudem gäbe es keine Einzelgespräche mehr zwischen weiblichen Gefangenen und den Seelsorgern. Inwiefern sich auch Insassen strafbar gemacht hätten, sei Gegenstand der Ermittlungen.

Per sofort freigestellt

Der Kanton beendete das Arbeitsverhältnis mit dem Diakon, der in einem 15-Prozent-Pensum angestellt war, anfangs dieser Woche nach Erhalt des rechtskräftigen Strafbefehls fristlos. Das Bistum hatte dem Mann 2012 die Missio für seinen Auftrag im Grosshof vergeben. Der Verurteilte, der auch in einer Luzerner Gemeinde tätig war, wurde als Sofortmassnahme von jeglicher kirchlichen Tätigkeit freigestellt, wie ein Bistumssprecher auf Anfrage sagte.

Der Diakon wird nun von Felix Gmür, Bischof von Basel, angehört, der sodann über die definitiven Sanktionen entscheidet. Laut dem Sprecher ist kein anderer Fall bekannt, bei dem ein katholischer Seelsorger in einem Gefängnis delinquiert habe.

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