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Verurteilung von DJ Antoine nicht rechtskräftig

(Keystone-SDA) Ein Strafbefehl der basellandschaftlichen Staatsanwaltschaft gegen DJ Antoine ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Strafgericht die Rücküberweisung des Verfahrens, weil am Betrugsvorwurf nicht festgehalten werden könne.

In früheren Medienberichten war von Plagiatsvorwürfen die Rede. Jedenfalls erliess die Staatsanwaltschaft gegen den in Sissach BL geborenen Musiker mit dem bürgerlichen Namen Antoine Konrad im November 2013 einen Strafbefehl. Der Musiker und Produzent wurde wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

Gegen diesen Strafbefehl habe DJ Antoine Einsprache erhoben, weshalb er bis heute nicht rechtskräftig ist. Das Strafverfahren sei beim Strafgericht Baselland hängig.

Im Verlauf des Einspracheverfahrens habe die Staatsanwaltschaft festgestellt, “dass wichtige Abklärungen nicht vorgenommen wurden”. Am Betrugsvorwurf könne nicht festgehalten werden, heisst es in der Mitteilung.

Daher sei ein Antrag auf Rückübernahme des Verfahrens gestellt worden. Es sei noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft an einer Anklage festhalten oder das Verfahren einstellen werde. Für DJ Antoine, der ab Anfang 2015 in der Jury von “Deutschland sucht den Superstar” sitzt, gelte die Unschuldsvermutung.

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