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Verwahrter Sexualstraftäter wegen Wiederholungstat vor Gericht

(Keystone-SDA) Vor dem Basler Strafgericht hat der Prozess gegen einen verwahrten Sexualstraftäter begonnen, dem erneute Verfehlungen vorgeworfen werden. Laut Staatsanwaltschaft soll er drei Frauen betäubt und dann sexuell missbraucht haben. Der Mann bestreitet jedoch die Vorwürfe.

Der heute 56-jährige Angeklagte ist wegen Vergewaltigung mehrfach vorbestraft und seit 1999 verwahrt. Im Rahmen von Vollzugslockerungen wohnte er ab August 2011 in Basel. In seiner Wohnung soll es laut der Anklage auch zu zwei erneuten Delikten gekommen sein.

So wird ihm vorgeworfen, er habe in der Wohnung zwei Frauen mit einem Schlafmittel betäubt und an ihnen sexuelle Handlungen vorgenommen. Im Juli 2011 soll er zudem in einem Reha-Zentrum in Leukerbad VS eine weitere Frau auf die gleiche Weise missbraucht haben.

Zeitweilig ohne Erinnerung

Die drei Frauen erzählten als Auskunftspersonen vor Gericht ähnliche Geschichten. Sie alle hatten den Mann beim Kennenlernen sympathisch gefunden, und keine weiss, was wirklich passiert ist. Sie alle bekamen vom Beschuldigten etwas zu trinken und haben ab einem Zeitpunkt kurz danach eine Erinnerungslücke.

Zur Strafuntersuchung kam es, weil die dritte der Frauen kurz nach dem Vorfall zur Polizei gegangen und Anzeige erstattet hatte. Sie war nackt im Bett des Beschuldigten aufgewacht und hatte auf die Frage, wie es dazu gekommen sei, die Antwort erhalten, sie habe sich selber ausgezogen.

Die Frau hatte den Mann in ihrem Stammcafé kennen gelernt und war seiner Einladung zum Fondue-Essen gefolgt. Sie habe sich sicher gefühlt, sagte sie vor Gericht. Alle hätten gewusst, wie er heisse und wo er wohne.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

Der Beschuldigte sagte dagegen, er habe nichts gegen den Willen der Frauen gemacht. In den ersten beiden Fällen bestritt er jegliche sexuellen Kontakte. Im dritten Fall, wo Spermien gefunden worden waren, verneinte er einen Samenerguss.

Eine “plausible Erklärung” dafür, wie der Wirkstoff des Schlafmittels Dormicum ins Blut der dritten Frau gelangt ist, stellte der Mann für das Schlusswort im Prozess in Aussicht.

Der Prozess vor dem Strafgericht ist auf drei bis vier Tage angesetzt. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind für Mittwoch vorgesehen. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstagabend oder am Freitag verkündet.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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