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Verwahrung der “Parkhausmörderin” noch nicht neu beurteilt

(Keystone-SDA) Zürich – Die so genannte “Parkhausmörderin” will ihre lebenslage Verwahrung in eine stationäre Therapie umwandeln lassen. Aus diesem Grund hat sie dem Zürcher Obergericht einen Einblick in ihre Persönlichkeit gewährt. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt.
Das Gericht wird voraussichtlich in den kommenden vier Wochen darüber entscheiden, ob ihre lebenslange Verwahrung zugunsten einer stationären Therapie aufgehoben wird. Dies würde ihr nach zehn Jahren Isolationshaft wieder Kontakt zu Mithäftlingen ermöglichen.
Sie leide unter der Perspektivenlosigkeit, sagte die Verwahrte vor Gericht. “Man muss mir irgend ein Ziel geben, auf das ich hinarbeiten kann.” Man dürfe sie nicht einfach wegschliessen und somit lebendig begraben.
Für den Oberstaatsanwalt war jedoch klar, dass die 37-Jährige “nach wie vor hochgradig gefährlich ist und auch bleiben wird”. Die Verwahrte sei nicht behandlungsfähig. Genau gegenteiliger Meinung war ihr Anwalt.
Die Überprüfung der “Parkhausmörderin” wird aufgrund des neuen Strafgesetzbuches vorgenommen, das 2007 in Kraft trat. Die neue Rechtslage verlangt, dass jeder Verwahrte neu beurteilt wird und allenfalls in eine offenere Station mit Therapie verlegt wird.
Im Dezember 2001 wurde die damals 28-Jährige zu lebenslanger Verwahrung verurteilt, weil sie laut Gericht eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellte. Im Juni 1991 erstach sie im Zürcher Urania-Parkhaus eine 29-jährige Frau. Sechs Jahre später brachte sie im Chinagarten am Zürichsee eine 61-jährige Passantin grausam um.
Im März 1998 verletzte sie zudem eine 75-jährige Buchhändlerin mit einem Messer lebensgefährlich. Auf ihr Konto gehen ausserdem über 50 Brandstiftungen und Vandalenakte.

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