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Verzögerung bei Umsetzung: BAG will Tarifpartnern Tarif durchgeben

(Keystone-SDA) Am 1. Januar 2012 sollen in den Schweizer Spitälern Fallpauschalen eingeführt werden, doch die Arbeiten für die Vorbereitung sind im Rückstand. Jetzt bittet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Kassen- und Spitalvertreter zum Gespräch, um den Tarif durchzugeben.

Die gesetzlich verankerte Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) sei dennoch nicht gefährdet, bestätigte Andreas Faller, Chef des Bereiches Kranken- und Unfallversicherung im BAG, am Montag einen Bericht der “NZZ am Sonntag”. Über den Einführungstermin herrsche Einigkeit.

Der Bundesrat habe im vergangenen Juni bei der Genehmigung des Vertrages für die Tarifstruktur Swiss DRG fünf Vorgaben gemacht, die alle bis Ende 2010 hätten umgesetzt werden sollen. “Diese Deadline ist bei allen fünf überschritten”, sagte Faller.

Fragen zu Psychiatrie und Rehabilitation

Ungenügend ist laut Faller die Kostentransparenz: Spitäler und Kassen müssten die finanziellen Auswirkungen von Swiss DRG ausweisen können. Nur erste Ansätze gibt es zudem in der Frage, wie die Leistungen in Psychiatrie und Rehabilitation mit Fallpauschalen abgegolten werden sollen.

Ungeklärt ist weiter, wie Investitionen der Kantone in ihre Spitäler künftig mit den Pauschaltarifen bezahlt werden.

Das Gespräch mit Vertretern des Spitalverbandes H+, des Krankenkassen-Dachverbandes santésuisse und dem Verein Swiss DRG AG soll nun zeigen, wo die Arbeiten stehen. Vor allem aber will Faller “den Marschplan festlegen und klarstellen, was bis wann mit Priorität zu tun ist”.

Gespräch in kommenden Wochen

Stattfinden soll dieser “Runde Tisch” in den kommenden Wochen. Ein Termin werde noch diese Woche festgelegt, sagte Faller dazu. Die Verzögerung habe es gegeben, weil Verhandlungen der Kassen und Spitäler noch nicht abgeschlossen und gewisse Arbeiten von den Tarifpartnern nicht rechtzeitig an die Hand genommen worden seien.

Im DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst, beispielsweise Blinddarmoperationen bei Kindern. Jeder hospitalisierte Patient wird einer Fallgruppe zugeordnet. Diese ist die Basis zur Berechnung des Pauschalbetrags, den das Spital in Rechnung stellen kann.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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