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Vierfachmord Rupperswil: Angeklagter im vorzeitigen Strafvollzug

In diesem Haus in Rupperswil AG brachte der Angeklagte im Dezember 2015 auf brutale Art und Weise vier Menschen um. (Archivbild) KEYSTONE/WALTER BIERI sda-ats

(Keystone-SDA) Im Tötungsdelikt mit vier Opfern in Rupperswil AG hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Anklage gegen einen 34-jährigen Schweizer wegen mehrfachen Mordes erhoben. Der Mann wird beschuldigt, im Dezember 2015 vier Menschen getötet zu haben. Er ist geständig.

Der Angeklagte befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Strafanträge wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekanntgeben.

Der Schweizer ist auch wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten zudem der mehrfachen Pornografie. Die Untersuchungsbehörden fanden auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Mannes umfangreiches kinderpornografisches Material.

Dieses hatte er aus dem Internet heruntergeladen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte vor der Tat in Rupperswil jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert habe.

Brutales Vorgehen

Bei den Opfern des brutalen Vierfachmordes handelt es sich um eine 48-jährige Frau, deren Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie um die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Der Täter verging sich am jüngeren Sohn. Ein vorsätzlich gelegter Brand im Haus sollte die Spuren verwischen.

Der Angeklagte wurde am 12. Mai 2016, rund fünf Monate nach dem Verbrechen, in einem Kaffee in Aarau verhaftet. Der 34-jährige Schweizer legte noch am gleichen Tag ein umfassendes Geständnis ab.

Der Mann, der in der Nähe des Tatorts wohnte, hatte sich Zutritt zum Haus der Familie verschafft und die vier anwesenden Personen in seine Gewalt gebracht. Zuletzt tötete er die Geiseln, indem er ihnen die Kehle durchschnitt.

Die weiteren Ermittlungen ergaben gemäss Staatsanwaltschaft keine Hinweise, welche darauf schliessen liessen, dass eine Drittperson in die Tat involviert war oder von der Tat wusste. Es sei somit davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt habe.

Tatwaffe in Abfalleimer geworfen

Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, konnte nie gefunden werden. Der Beschuldigte gibt an, er habe das Messer unmittelbar nach der Tat in Geschenkpapier eingewickelt und in der Stadt Aarau in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgt.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Ihre Anträge wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekanntgeben. Die Staatsanwaltschaft wird nach eigenen Angaben keine weiteren Details zum Inhalt der Anklageschrift veröffentlichen. Über das weitere Vorgehen wird zu einem späteren Zeitpunkt das Gericht informieren.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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