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Volksinitiative will mit Widerspruchslösung mehr Organspenden

Das Spenderherz ist implantiert worden und wird mit Stromstössen reanimiert. In der Schweiz warten derzeit 1500 Menschen auf ein Spenderorgan. Zwei bis drei Menschen sterben pro Woche, weil für sie nicht mehr rechtzeitig ein Organspender gefunden wird. (Archivbild) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Die Bewegung Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat eine eidgenössische Volksinitiative zur Förderung der Organspenden in der Schweiz lanciert. Jede verstorbene Person soll zum potenziellen Spender werden, wenn sie dies zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ablehnt.

Die Unterschriftensammlung wurde am Dienstag mit der Publikation im Bundesblatt gestartet, wie die JCI gleichentags vor den Medien bekannt gab. Bis am 17. April 2019 müssen die 100’000 benötigen Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative gesammelt werden.

Mit dem Volksbegehren soll Artikel 119a, Absatz 4 der Bundesverfassung neu wie folgt lauten: “Die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person zum Zweck der Transplantation beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.”

Heute gibt Organspendekarte Auskunft

Derzeit benötigen Organspender in der Schweiz eine Organspendekarte und erklären so ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen gegenüber Familienangehörigen. Theoretisch seien damit alle ab dem Augenblick der geäusserten Zustimmung potenzielle Spender.

In der Praxis wende man sich im Todesfall an die Angehörigen. In 60 Prozent der Fälle führe dies dann aber zu einer Ablehnung der Organspende, obwohl eigentlich 85 Prozent der Bevölkerung die Organspende befürworten würden, sagte der Waadtländer Gesundheitsdirektor Pierre-Yves Maillard (SP) an der Medienkonferenz.

Über die Hälfte der Angehörigen wüssten nicht, was der Verstorbene eigentlich gewollt habe. “Im Zweifel sagen die Angehörigen dann Nein. Und das soll sich ändern”, sagte Maillard, der auch Präsident der Stiftung Swisstransplant ist, welche die Initianten vorerst mit 50’000 Franken unterstützt.

Für Menschen, die keine Organe spenden wollen, soll es ein nationales amtliches Register geben. Angehörige von Verstorbenen, die sich im Register haben eintragen lassen, sollen vom Spital nicht mehr kontaktiert werden.

Gespräch trotz Zustimmung

Im Fall der vermuteten Zustimmung zur Organspende hingegen wende man sich dennoch an die Angehörigen und bespreche den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person.

“Es wird in keinem Fall automatisch ein Organ entnommen”, sagte Julien Cattin, Präsident der Initiative. Allein durch die Diskussion über die Initiative würden die Organspenden zunehmen, egal wie das Volksbegehren ausgehe, sagte er.

“Den Menschen auf der Warteliste soll die Chance gegeben werden, die sie verdient haben”, sagte Swisstransplant-Direktor Franz Immer. Er wies darauf hin, dass jede Woche zwei bis drei Menschen sterben, weil für sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan gefunden wird. Derzeit würden über 1500 Menschen auf eine Organspende warten.

Die Spenderzahlen pro Million Einwohner seien in Frankreich, Österreich und Italien doppelt so hoch im Vergleich zur Schweiz.

Mit einem Aktionsplan hat Swisstransplant zusammen mit den Spezialisten der Intensiv- und Notfallstationen zahlreiche Massnahmen auf Spitalebene umgesetzt und so Strukturen und Prozesse in den Spitälern aufgebaut, wie sie Nachbarländer seit Jahren etabliert haben.

Das Ziel des Steuerungsgremiums von Swisstransplant liegt bei über 20 Spenden pro Million Menschen, wie Immer weiter sagte. Trotz einem Anstieg liege man derzeit mit 17,1 Spenden deutlich darunter.

Sieben Organe können gespendet werden

In der Schweiz können sieben menschliche Organe gespendet und transplantiert werden. Es sind dies Herz, Lunge, Leber, beide Nieren, Dünndarm und Pankreas. Zu den transplantierbaren Geweben zählen die Hornhaut, fötale Haut und Membranen, kardiovaskuläre Gewebe wie Herzklappen und Blutgefässe sowie Gewebe des Bewegungsapparats wie Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder.

Eine Organspende ist nur möglich, wenn der Tod des Spenders durch die Hirntoddiagnose von zwei unabhängigen Fachärzten nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SMW) festgestellt worden ist.

Hinter der Initiative steht die JCI, eine weltweite Vereinigung von Menschen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit über 200’000 Mitgliedern. Schweizweit gibt es 70 lokale Mitgliedorganisationen, darunter die JCI Riviera, welche das Volksbegehren lanciert. Die Vereinigung hat die Vision, das weltweit grösste Netzwerk junger, aktiver Menschen zu sein.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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