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Vorwürfe an Bundesanwaltschaft im Fall Holenweger werden geprüft

(Keystone-SDA) Nach der Niederlage im Holenweger-Prozess will die Aufsichtsbehörde die Arbeit der Bundesanwaltschaft prüfen. Laut Hansjörg Seiler, dem Leiter der Behörde, geht es bei der Inspektion vor allem darum, “organisatorische Mängel aufzudecken”. Auch die Arbeit von Bundesanwalt Erwin Beyeler sei Thema.

Im Interview mit der “Basler Zeitung” vom Samstag sagt Seiler, die Bundesanwaltschaft (BA) habe in letzter Zeit mit “ein paar unglücklichen Fällen Aufmerksamkeit erregt”.

Zum Fall des freigesprochenen Privatbankiers Oskar Holenweger könne er sich inhaltlich nicht äussern, doch der Fall werfe Fragen auf: “War es gerechtfertigt, gleich zu Beginn des Verfahrens derart massiv gegen Herrn Holenweger vorzugehen? Hätte man das Verfahren nicht einstellen müssen, als sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet hatte? Warum dauerte das Verfahren so lange?”

Bei der Untersuchung wird es laut Seiler vor allem darum gehen, organisatorische Mängel aufzudecken. Auch die Effizienz der BA sei sicher ein Thema: “Sowohl die Zahl der Anklagen als auch diejenige der Verurteilungen ist wohl tiefer, als man ursprünglich erwartet hat.” Die Aufgabe der Aufsichtsbehörde werde es sein “herauszufinden, ob es dafür sachliche Gründe gibt oder nicht”.

Auch Beyeler im Fokus

Nach der Niederlage der BA im Fall Holenweger musste insbesondere Bundesanwalt Erwin Beyeler scharfe Kritik einstecken. Seine Wiederwahl durch das Parlament ist ungewiss. Gegenüber der “Basler Zeitung” sagt Hansjörg Seiler, er habe keine Hinweise darauf, dass Beyeler seinen Job nicht richtig mache. Aber: “Natürlich wird auch die Arbeit von Herrn Beyeler Gegenstand unserer Überprüfung sein.”

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA präzisierte Seiler am Samstag, es handle sich um eine generelle Inspektion und nicht etwa um eine spezielle Prüfung aufgrund der aktuellen Kritik an der BA. In welcher Form die Untersuchungen erfolgen, ist laut Seiler noch offen.

Hansjörg Seiler ist Präsident der neu geschaffenen Aufsichtsbehörde, die im Herbst 2010 durch die Bundesversammlung gewählt wurde und im Januar 2011 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

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